Ungleichbehandlung durch geltendes Abstammungsrecht: Queere Mütter klagen

Mit der Iniative „nodoption“ machen queere Mütter darauf aufmerksam, dass sie ihre eigenen Kinder adoptieren müssen. Jetzt gehen sie vor Gericht.

Ein lesbisches Paargeht macht Kind im Bollerwagen und drei Hunden einen Spaziergang

Eine typische Famile: lesbisches Paar mit Kind und Hund Foto: Meike Engels/imago-images

BERLIN taz | Vor dem Amtsgericht in Tempelhof-Kreuzberg verteilt Christina Klitzsch-Eulenburg Regenbogenflaggen. Sie lächelt viel und unterhält sich mit Frauen, die wie sie Anträge einreichen – darauf, dass sie als rechtliche Eltern ihrer Kinder anerkannt werden.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist Klitzsch-Eulenburg nicht als Elternteil anerkannt, obwohl sie mit der Mutter ihres Kindes verheiratet ist. Klitzsch-Eulenburg hat mit anderen queeren Eltern die deutschlandweite Initiative „nodoption“ gegründet.

Bislang haben fünf Ehepaare in Berlin Klagen beim Familiengericht eingereicht, um die Ehefrau der Mutter als zweiten rechtlichen Elternteil ihrer in die Ehe hineingeborenen Kinder feststellen zu lassen. Sie folgen damit zwei Familien aus Hildesheim und Frankfurt. Weitere Klagen sind in Vorbereitung.

Gemeinsam mit der Rechtsanwältin Lucy Chebout folgen diese Familien einer strategischen Prozessführung. Das bedeutet, Mandant*innen und Rechtsanwält*innen tauschen sich untereinander aus und folgen einer gemeinsamen Strategie.

Bis in die höchste Instanz

Klitzsch-Eulenburg und ihre Frau Janina Eulenburg sind dazu entschlossen, ihre Klage bis an das Bundesverfassungsgericht zu bringen: „Es ist erstmal unwahrscheinlich, dass wir in erster Instanz recht bekommen“, sagt Klitzsch-Eulenburg. „Aber meine Frau und ich wollen auf jeden Fall bis in die letzte Instanz gehen.“

Hintergrund ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschriebene Abstammungrecht. § 1591 regelt die Mutterschaft: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“ Als die Ehe 2017 geöffnet wurde, wurde das Recht nicht reformiert. Ein Kind von zwei verheirateten Frauen hat damit nur einen rechtlichen Elternteil. Auch andere Geschlechter werden nicht erwähnt.

Bereits 2018 wurde vor dem Bundesgerichtshof erfolglos geklagt. Die Initiative „nodoption“ hat keinen Kontakt zu dieser Familie. Die Initiative weiß nicht, warum diese Familie nicht bis zum Bundesverfassungsgericht klagte.

Grundsatzentscheidung gewünscht

„Wir rollen das Thema nun im Wege der strategischen Prozessführung auf, um eine Grundsatzentscheidung zu bewirken“, sagt Rechtsanwältin Chebout. „Das geltende Abstammungsrecht verletzt die Grundrechte der Kinder und der Ehefrauen.“

Bevor die vier Familien ihre Klage einreichen, stellen sie sich zu einem Foto auf: Die Aktivist*innen breiten eine circa drei Meter lange Regenbogenflagge vor sich auf, Zwillingsmütter halten gemeinsam mit Klitzsch-Eulenburg ein Banner, auf dem „nodoption – Elternschaft anerkennen“ steht. Dazwischen schaukeln Mütter ihre Kinder im Tragetuch. Nachdem die Fotos fertig sind, schmeißen die vier Familien ihre Anträge in den Briefkasten des Amtsgerichts. Die anderen Aktivist*innen klatschen und jubeln.

Eine Klägerin, Marianne Greenwell, sagt: „Das nimmt das Ohnmachtsgefühl von mir. Bevor wir Leute kennengelernt haben, haben meine Frau Jane und ich uns so alleine gefühlt.“ Greenwell adoptiert parallel zur Klage ihr Kind Robin. Sie habe unterschätzt, wie sehr die Adoption sie emotional mitnehme. „Wir wussten, dass wir das machen müssen, aber es hat mich krass getroffen.“

Auf den angekündigten Gesetzesentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) zum Thema wollen die Kläger*innen nicht warten. Rechtsanwältin Chebout sagt dazu: „Im Moment ist überhaupt nicht absehbar, ob aus der Ankündigung wirklich ein Gesetz wird. Den betroffenen Familien ist es nicht zumutbar, die diskriminierende Rechtslage noch länger hinzunehmen.“

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