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Verfassungsschutz muss Daten löschen„Dem Humbug ein Ende“

Der Hamburger Verfassungsschutz muss seine 32 Jahre umfassende Sammlung über die einstige taz-Fotoreporterin Marily Stroux vernichten.

Arbeitete auch für die taz: die Fotografin Marily Stroux Foto: Miguel Ferraz

Hamburg taz | Nach energischem Widerstand ist der Hamburger Verfassungsschutz im Rechtsstreit mit der Fotojournalistin Marily Stroux vor dem Verwaltungsgericht eingeknickt: Sämtliche vom Nachrichtendienst erfassten Daten über Stroux aus ihrer 32-jährigen Tätigkeit als Fotoreporterin und Dokumentarin, die zum größtem Teil auch dem Gericht verheimlicht werden sollten, müssen gelöscht werden. Das sieht ein Vergleichsvorschlag des Hamburger Verwaltungsgerichts nach vierjährigem Rechtsstreit ohne mündliche Verhandlung vor, dem das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) nun überraschend zustimmte.

Damit ist die Intention der Klage von Stroux mehr als erfüllt. „Es ist schön, dass ein Richter beim Verwaltungsgericht sich getraut hat, diese unsägliche Akte – die wie eine heiße Kartoffel offensichtlich herumgereicht worden ist – nach vier Jahren Klage in die Hand zu nehmen, zu lesen, zu verstehen und dem Humbug ein Ende zu setzen und selbst die Löschung von 2.000 geheimen Seiten zu verfügen“, kommentiert Stroux gegenüber der taz den Vergleich.

Trotzdem bleibt ein fader Beigeschmack. Denn der Sinneswandel der Verfassungsschützer basiert nicht auf der Einsicht, dass die Ausforschung journalistischer Tätigkeit grundsätzlich als verfassungsrechtliches Tabu anzusehen ist. Im Gegenteil: Der Sachbearbeiter des Komplexes beharrte bis zuletzt auf der Auffassung, die Bespitzelung der Journalistin sei verfassungskonform und durch das Hamburgische Verfassungsschutzgesetz gerechtfertigt gewesen und schließlich auch nicht vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten beanstandet worden.

Vielmehr wird nun die formale – und altersdiskriminierende – Begründung angeführt, dass es seit fünf Jahren beim LfV keine neuen Einträge in Stroux’ vermeintlich verfassungsfeindliches Sündenregister mehr gegeben habe. Aufgrund der abnehmenden Bedeutung und des Alters der 69-jährigen Klägerin sei für die Aufgabenerfüllung des LfV Hamburg eine Erfassung von Stroux’ Tätigkeiten nach jetziger Einschätzung des Geheimdiensts nicht mehr erforderlich, so das LfV.

Was mir Sorge bereitet, ist die Tatsache, dass ich trotz der Löschung der Daten nicht weiß, wer alles Zugriff auf diese Akten 32 Jahre lang hatte oder noch immer hat

Marily Stroux, Fotografin

Fünf Jahre kein Eintrag? Das klang vor einem Jahr noch ganz anders. Damals musste das LfV in dem Rechtsstreit auf Aufforderung dem Verwaltungsgericht die Akte vorlegen, die der Geheimdienst über Stroux’ journalistische Tätigkeit seit 1988 erstellt hatte. Eine Tätigkeit, die der Verfassungsschutz als privates Engagement als Aktivistin missdeutete.

Neben dem Dossier, das 31 Termine – Veranstaltungen und Demon­strationen – umfasst, die Stroux unter anderem für die taz Hamburg und die Wochenzeitung Zeit wahrgenommen hatte, umfasst die Akte mehr als 2.000 leere weiße Blätter oder großflächig geschwärzte Seiten. Deren Inhalt sollten auch vor dem Gericht geheimgehalten werden, um Quellen, Praktiken und Arbeitsweisen zu verschleiern sowie verdeckte ErmittlerInnen und V-Leute des Inlandsgeheimdienstes zu schützen, so die Begründung. Bei einer Enttarnung müssten diese „um ihr Leben fürchten“.

Nachdem Stroux 2016 Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Stadt Hamburg eingelegt und die Löschung aller Daten gefordert hatte, ordnete der rot-grüne Hamburger Senat vorübergehend die Sperrung ihrer Daten an. 2017 hat er sie dem Verfassungsschutz jedoch wieder zur Verwendung freigegeben, weil sie, so heißt es in der Akte, weiterhin „zur Aufgabenerfüllung“ des LfV Hamburg „notwendig“ seien. Zudem arbeite Stroux an der Broschüre „Shootings back“, mit der sie gegen die Langzeitobservation durch den Verfassungsschutz aufmerksam machen wolle.

Ins Visier des Geheimdienstes war Stroux wegen ihrer journalistischen Arbeit über den „In­itia­tiv­kreis für den Er­halt der Ha­fen­stra­ße“ und das „Komitee zur Rettung der Hafenstraße“ geraten. Dem „Komitee“, das sich für den Er­halt der be­setz­ten Häu­ser am Ha­fen­rand einsetzte, gehörten Mitte der 1980er-Jah­re auch Rich­terInnen, An­wäl­tInnen, Po­li­ti­kerInnen, Po­li­zis­tInnen, Pas­to­rInnen und Hoch­schul­pro­fes­so­rInnen sowie der Mäzen Jan Philipp Reemtsma an.

In der Tat war Stroux in diesen Jah­ren als taz-Fo­to­gra­fin bei Po­li­zei­ein­sät­zen in der Hafenstraße zu­ge­gen ge­we­sen und ge­hör­te wäh­rend der not­stands­mä­ßi­gen „Bar­ri­ka­den­ta­ge“ von 1987 zu einer Hand­voll Jour­na­lis­tInnen, die Zu­gang zur ver­bar­ri­ka­dier­ten Häu­ser­zei­le und den Be­woh­nerInnen hat­ten. Die Häuser wurden schließlich erhalten und sind nun im Besitz einer Genossenschaft. Für ihre Fo­to­do­ku­men­ta­ti­on „Das Leben in der Ha­fen­stra­ße“ wurde Stroux später von der Hoch­schu­le für bil­den­de Küns­te und der Pa­trio­ti­schen Ge­sell­schaft in Ham­burg ausgezeichnet.

Weitere Indizien, Stroux seitens des Verfassungsschutzes als angeblich „be­deu­ten­de Per­son in­ner­halb der links­ex­tre­mis­ti­schen Szene“ zu werten, waren die besagten 31 Fototermine. Dabei fotografierte Stroux unter anderem BewohnerInnen der Flüchtlingsschiffe im Hamburger Hafen sowie Aktivitäten der Kampagne „Kein Mensch ist illegal“. Diese Fotos wertete der Verfassungsschutz als „tat­säch­li­che An­halts­punk­te“, die den Ver­dacht be­grün­deten, dass Stroux sich „zu­min­dest seit 1988 an Ak­ti­vi­tä­ten“ und „links­ex­tre­mis­ti­schen Be­stre­bun­gen be­tei­ligt“ habe.

Der Hamburger Anwalt Carsten Gericke,­ der Stroux im Auftrag der Deutschen Journalistenunion (DJU) in der Gewerkschaft Ver.di vertritt, kritisierte, dass der Verfassungsschutz „das Eintreten für demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien bei politisch links stehenden Personen und Organisationen als Anlass für Datenspeicherung“ nehme und „in entsprechenden Meinungsäußerungen Verhaltensweisen zu erkennen meint, die auf eine Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet sind.“

Versehentlich nicht geschwärzt

Daher ist Anwalt Gericke mit dem Ausgang des Verfahrens „sehr zufrieden“, denn nun müssten nicht nur die Daten über die bekannten 31 Vermerke, sondern auch die 2.000 Seiten mit den geschwärzten und gesperrten Vermerken gelöscht werden. „Ich bin froh und erleichtert, dass nach 32 Jahren Beobachtung die ganzen Akten gelöscht werden müssen“, sagt Stroux.

Stroux geht aber davon aus, dass der Verfassungsschutz vor allem einlenkt, um rechtsstaatlich bedenkliche Praktiken in einem Gerichtsverfahren nicht der Öffentlichkeit preisgegeben zu müssen. Vergangenes Jahr war im Prozess durch einen versehentlich nicht geschwärzten Vermerk in der Stroux-Akte aufgedeckt worden, das Daten, die beim illegalen Einsatz von verdeckten Ermittlerinnen des Hamburger Landeskriminalamtes erfasst worden waren, trotz richterlicher Verfügungen noch monatelang widerrechtlich beim LfV Hamburg gespeichert gewesen waren. Die Ermittlerinnen hatte die Polizei zwischen 2008 und 2012 in Hamburgs linke Szene eingeschleust.

Gefühl der Unsicherheit

Mehr als die Hälfte der offiziell aufgelisteten 31 Anlässe, bei denen Stroux als Fotografin ins Visier des Verfassungsschutzes geraten war, waren Aktionen, bei denen auch die verdeckten Ermittlerinnen Maria B. alias „Maria Block“ und Astrid O., Tarnname „Astrid Schütt“, als Aktivistinnen eine wesentliche Rolle spielten, so Stroux zur taz. Zudem fürchte der Inlandsgeheimdienst eine mögliche weitere gerichtliche Rüge, wie im Fall des Bremer Rechtsanwaltes und Bürgerrechtlers Rolf Gössner. Dessen Langzeit-Observierung über 38 Jahre hinweg wurde vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster für verfassungswidrig erklärt.

Trotz des Ausgangs des Verfahrens fühlt sich die gebürtige Griechin, die seit mehr als 40 Jahren in Hamburg lebt, nach den rassistischen Morddrohungen der vergangenen Wochen gegen linke PolitikerInnen und JournalistInnen nicht sicher. Nach bisherigen Erkenntnissen stammen die dafür verwendeten Adressdaten aus Polizeikreisen. „Was mir Sorge bereitet“, sagt Stroux, „ist die Tatsache, dass ich trotz der Löschung der Daten nicht weiß, wer alles Zugriff auf diese Akten 32 Jahre lang hatte oder noch immer hat.“

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4 Kommentare

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  • "... aufgedeckt worden, daß Daten, die beim illegalen Einsatz von verdeckten Ermittlerinnen des Hamburger Landeskriminalamtes erfasst worden waren, trotz richterlicher Verfügungen noch monatelang widerrechtlich beim LfV Hamburg gespeichert gewesen waren"

    Das sagt doch bereit alles über das Ergebnis diese Rechtsstreits aus:

    Jetzt gibt es die Gewißheit, daß alle diese Daten gelöscht werden müssen. Doch jeder nicht ganz auf den Kopf gefallene Mensch wird da wohl auch zu der Ansicht gelangen, daß es Null Gewißheit gibt, daß die Löschung auch tatsächlich erfolgt.

    • @wxyz:

      anschließe mich.

  • Vernichten - Aber erst dann wenn eine Abschrift gefertigt ist. Newahr.



    Normal.*

    Chapeau Marilyn Stroux - Gwücklunsch & grüße wg Hafenstraße.



    Den Kollegen Achim Katz btw gleich mit.

    unterm——-* Refi-Zeit - Hofgartenwiese - Schloß - Fottos -



    Ältere Semester werden sich erinnern.



    Stand die Sonne gut auf die Gesichter.



    Öffneten sich im Schloß die Fenster - für sojet Gelichter.



    Und fottofierten sich den Wolf - bis satt nach zwolf!



    Bei nem Bruch in Mbg/Lahn - zeigtens nem Refi daan.



    Kackfrech Bilder “Kennse den? Wäre schön!“



    Bei ner Excursion zur Bullerei - Strittend Stein&Bei



    n - Daß des rechtmäßig sein.



    Sahen aber ein - selbst RCDSler “kann nicht sein!“ - 😱 -



    Sollten wir doch nen Antrag auf Vernichtung stellen!!



    Da gab‘s aber ein paar deftig Schellen.



    “Ihnen - die grad bewiesen - voll Kriminellen.



    Solln wir plötzlich insoweit vertrauen?“

    kurz - “Nur ungern nimmt der Handelsmann.



    Statt baren Geldes - Stuhlgang an!“



    Schon früher Volkers 👄 - befund.



    Denn wie oben ja gezeigt - wiedermal -



    Sind genau dazu die Schlappies gern bereit. Newahr.



    Normal.

  • Wir brauchen eine Gesetzesänderung:



    Geheime Akten sind a von einer unabhängingen Jury aus zufällig gewählten Bürgern zu bestätigen, d.h. Ob die Geheimhaltung verhältnismäßig ist,



    Geheimhaltung sollte man max 2 mal verlängern können (durch die Jury) und die Höchstdauer auf 5 Jahre begrenzen. Danach ist eine ungeschwärzte Veröffentlichung Pflicht.



    Alles andere ist mit einem freiheitlichen Rechtstaat nicht vereinbar