Quarantäneregeln für Kinder: Bei Verstoß Einweisung angedroht

Kinder in Quarantäne sollen isoliert werden, sonst würden sie in ein Heim eingewiesen werden, schreibt die Region Hannover. Nun rudert sie zurück.

Ein kleiner Junge sitzt im Schlafanzug auf seinem Bett und spielt mit der Nintendo Switch

Isolation im Kinderzimmer – die Forderungen der Gesundheitsämter erschrecken Familien Foto: Eduardo Parra/Europa Press/dpa

HANNOVER taz | Das Schreiben vom Gesundheitsamt in der Region Hannover hat es in sich: Weil das achtjährige Kind einer Familie nachweislich Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatte, soll es in häuslicher Quarantäne isoliert werden.

Dazu gehört auch, dass der Kontakt zu anderen Familienmitgliedern minimiert werden soll. Der Rest der Familie wird aufgefordert sich in anderen Räumen aufzuhalten, keine gemeinsamen Tätigkeiten mit dem Kind auszuführen und insbesondere die Mahlzeiten nacheinander und räumlich getrennt voneinander einzunehmen.

Für den Fall, dass die Eltern sich nicht daran halten, werden harte Maßnahmen angedroht: „Sollten Sie den die Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nachkommen oder lässt das Verhalten darauf schließen, dass meinen Anordnungen nicht ausreichend Folge geleistet wird, werde ich beim zuständigen Amtsgericht nach §30 Abs. 2 IfSG beantragen, Ihr Kind zwangsweise in einer geeigneten abgeschlossenen Einrichtung abzusondern.“

Die verstörten Eltern wandten sich an den Deutschen Kinderschutzbund, der Ende Juli auch öffentlich gegen dieses Vorgehen protestierte. Dabei ist dies sicher nicht der erste und auch nicht der einzige Fall, aus verschiedenen Bundesländern und Regionen gibt es ähnliche Berichte.

Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes

„Kinder in dieser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren, ist eine Form psychischer Gewalt.“

„Aus heutiger Sicht würde man das wohl so nicht mehr formulieren“, räumt Christoph Borschel, Pressesprecher bei der Region Hannover, ein. Die Vorlage sei nun einmal in der Hochphase der Epidemie entstanden, mittlerweile sei man dabei, sie zu überarbeiten.

Bis sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass die Drohung mit einer Heimeinweisung zu scharf sein könnte, scheint es eine Weile gedauert zu haben. Anfangs rechtfertigte die Behörde sich noch damit, dass die häusliche Absonderung ja immerhin das mildeste und verträglichste Mittel sei, dass dieses formale Schreiben ja vor allem dazu diene, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, und man im persönlichen Gespräch mit der Familie die Maßnahmen natürlich individuell anpassen würde.

Die betroffene Familie aus Hannover allerdings scheint auch mit dieser persönlichen Beratung nicht sehr viel glücklicher gewesen zu sein, berichtet der Kinderschutzbund: Entsetzt waren die Eltern demnach schon nach einem Telefonat mit der Behörde; sie selbst hatten anschließend um eine schriftliche Bestätigung gebeten – und erst dann das besagte offizielle Schreiben bekommen.

Die hannoversche Familie steht nicht alleine da: Die Schweriner Volkszeitung berichtet von einem Fall aus Parchim, die Neue Westfälische von Fällen aus den Landkreisen Offenbach und Karlsruhe.

Kinderschutzbundpräsident Heinz Hilgers erklärte dazu: „Die Situation der Quarantäne ist für Familien, insbesondere für Kinder, ohnehin sehr belastend. Kinder in dieser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren, ist eine Form psychischer Gewalt. Der Kinderschutzbund empfindet diese Maßnahmen als unverhältnismäßig und nicht hinnehmbar.“

Zu einem ähnlichen Schluss kommt ein Kurzgutachten, das die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter in Auftrag gegeben hat. Auch hierin werden die angedrohten Maßnahmen als unverhältnismäßig eingestuft. Eben diese Jugendämter wären ja immerhin diejenigen, die für eine Herausnahme aus Familien zuständig wären. Offensichtlich hat diese Experten aber niemand gefragt.

Die ähnlich lautenden Schreiben der verschiedenen Gesundheitsämter stützen sich allein auf das Infektionsschutzgesetz, das vom Worst-case-Szenario ausgeht. Eine Abwägung, ob dem nicht vielleicht andere Gesetze und Verordnungen entgegenstehen, scheint nicht wirklich stattgefunden zu haben.

Das Schreiben richtet nicht nur bei den verstörten Familien großen Schaden an. Es ist auch Wasser auf die Mühlen derer, die ohnehin befürchten, der Staat nutze Corona um ganz andere Ziele durchzusetzen.

Klarstellung durch den Deutsche Kinderschutzbund

So twitterte beispielsweise der – unter Coronaleugnern und Verschwörungstheoretikern beliebte – Wirtschaftsprofessor Stefan Homburg angesichts der Briefe: „Die Politik überschlägt sich mit immer krasseren Verschärfungen ihres verfehlten Kurses, statt ihn zu mäßigen“. Und angesichts einer Stellenanzeige für eine pädagogische Fachkraft bei der Diakonie schrieb er: „So entstehen neue Stellen (die Sie mit Ihren Steuergeldern bezahlen). Die isolierten Kinder erhalten Medienzugang. Vermutlich mit ‚Mai-Lab‘ und ‚bento‘-Agitprop in Dauerschleife.“

Die Diakonie in Michaelshofen sah sich daraufhin genötigt, klarzustellen, dass die Fachkraft natürlich gesucht wurde, um Kinder und Jugendliche zu betreuen, die aus anderen Gründen aus der Familie genommen werden mussten, nun aber innerhalb der Einrichtung gesondert betreut werden müssen, weil sie Kontakt zu Coronafällen hatten.

Auch der Deutsche Kinderschutzbund sah sich nach einer ersten Pressemitteilung zum Thema häusliche Quarantäne noch einmal zu einer Klarstellung veranlasst: „Wir verwahren uns übrigens gegen jede Vereinnahmung dieses Statements durch Strömungen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage stellen oder Verschwörungsglauben anhängen. Ihr könnt Euch wieder hinlegen, während wir in der echten Welt für #Kinderrechte kämpfen.“

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