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Italien wird nach Karlsruher Urteil nervös

Gefährdet das Bundesverfassungs-­gericht die Krisenfinanzierungvon Ländern wie Italien?

Die Bundesregierung will auf das Verfassungsgerichtsurteil zu den Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) reagieren. „Wir schauen uns jetzt das Urteil an, nehmen unsere Integrationsverantwortung wahr und werden alle notwendigen Schritte, die sich aus dem Urteil ergeben, auch zeitnah umsetzen“, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Man sei sich der Verantwortung bewusst.

Die Karlsruher Richter hatten die mittlerweile 2,2, Billionen Euro schweren Aufkäufe von Staatsanleihen der Euroländer durch die Notenbank am Dienstag als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Die EZB müsse nun binnen drei Monaten erklären, warum das Programm verhältnismäßig sei.

Aktuell weitet die EZB das Programm wieder aus, damit Eurostaaten den Kampf gegen die Coronakrise finanzieren können. Darauf beziehe sich das Urteil explizit nicht, teilte Karlsruhe mit. Auch sei der Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB grundsätzlich nicht zu beanstanden – allerdings nur unter bestimmten Konditionen. So kaufen nationale Notenbanken und die EZB Staatsschulden nach einem bestimmten Schlüssel auf, der verhindern soll, dass einzelne Länder bevorzugt werden. Außerdem dürfen maximal ein Drittel der im Umlauf befindlichen Staatsschulden eines Landes von den Zentralbanken gehalten werden.

Diese Regeln sind in Coronazeiten außer Kraft gesetzt. Muss die EZB nun also doch wieder eine Obergrenze beim Kauf der Staatsanleihen beachten? Bedeutet das, dass die EZB nicht mehr intervenieren darf, wenn die Märkte gegen Euroländer wie Italien spekulieren, weil deren Verschuldung in der Coronakrise sprunghaft ansteigt?

Zentralbank und Bundesbank äußert sich auf Anfrage dazu nicht. Dennoch ist klar: Karlsruhe könnte allenfalls der Bundesbank verbieten, am aktuellen Kaufprogramm teilzunehmen. Dazu bräuchte es aber eine neue Klage und ein neues Urteil. Das dürfte sich Jahre hinziehen. Bis dahin wäre das aktuelle Krisenprogramm längst wieder beendet.

Dennoch zeigte sich Italiens Regierungschef Giuseppe Conte dünnhäutig. Sein Land hat am ehesten unter einer möglichen Verunsicherung durch das Karlsruher Urteil zu leiden. „Es ist nicht die Sache irgendeines Verfassungsgerichts zu entscheiden, was die EZB machen oder nicht machen kann“, sagte Conte der italienischen Zeitung Il Fatto Quotidiano. Aus Sicht Contes können Gerichte der Länder, selbst ein Verfassungsgericht, die EZB nicht auffordern, die Käufe zu rechtfertigen. „Es kann nicht in diese Initiativen eingreifen“, sagte der Ministerpräsident. Ingo Arzt(mit rtr)

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