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Rückzahlung straffrei möglich

Rund 200.000 Berliner haben Corona-Soforthilfe beantragt. Doch wohl nicht allen stand sie auch zu

Von Bert Schulz

Der Andrang auf die Corona-Soforthilfe in Berlin überstieg alle Erwartungen – und leider auch die Ressourcen. Rund 199.000 BerlinerInnen haben laut der Senatsverwaltung für Finanzen für sich oder ihre Firma Hilfe beantragt. Um eine schnelle Auszahlung zu gewährleisten, hat die zuständige Investitionsbank Berlin (IBB) nur stichprobenartig geprüft, ob jede(r) zum Kreis der Berechtigten gehörte.

Das ist der Finanzverwaltung offenbar bewusst. In einem Tweet kündigte sie am Mittwoch an, alle AntragstellerInnen würden in den nächsten Tagen per Mail angeschrieben. Darin würden die Voraussetzungen für einen Zuschuss noch einmal erläutert. „Unberechtigt beantragte Corona-Soforthilfen können straffrei zurückgezahlt werden“, heißt es. Insgesamt wurden in diesem ersten Nothilfeprogramm des Senats über 1,3 Milliarden Euro ausgezahlt.

Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass das Landeskriminalamt in fast 50 Fällen wegen Betrugs im Zusammenhang mit der Soforthilfe für Unternehmen ermittelt. Bei falschen Angaben im Antragsformular kommen neben einer falschen Versicherung an Eides statt je nach Organisation und Tätigkeit des Antragstellers Betrug oder Subventionsbetrug in Betracht. Darauf stehen bis zu 5 Jahre Haft oder Geldstrafen.

Zahl der Betrüger bleibt unklar

Wie viele Personen aus falscher Annahme oder in betrügerischer Absicht eine Hilfe in Höhe zwischen 5.000 und mehreren Hunderttausend Euro bekommen haben, ist offen. Weder die Finanzverwaltung noch die IBB wollte sich am Mittwoch dazu äußern.

Etwa 2.500 Begünstige haben laut Finanzverwaltung das ausgezahlte Geld bereits zurückgezahlt – ob aus Reue oder anderen Gründen, lässt sich kaum beurteilen. „Anderen geht es einfach deutlich schlechter – bei mir hält sich der Einbruch der Aufträge noch sehr in Grenzen“, sagte eine selbstständige Journalistin, die anonym bleiben wollte, der taz zu ihrer Motivation. Hoffnungen, dass das zurückgezahlte Geld denen zugutekommt, die bisher leer ausgingen, zerstreut eine Sprecherin der Finanzverwaltung aber: „Dieses Geld fließt wieder in den Landeshaushalt.“

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