Ausflug an die See gestrichen

Schleswig-Holstein sperrt Touristen aus. Juristen uneinig

Wegen der Corona-Krise ist Schleswig-Holstein seit Dienstag für Touristen gesperrt. Hamburger sollen sich „bitte nicht auf den Weg an Nordsee, Ostsee und auch nicht an die Binnenseen machen“, sagte Tourismusminister Bernd Buchholz (FDP). Das könne auch „ordnungsrechtlich durchgesetzt werden“. Das Hamburger Abendblatt schrieb, dies gelte „auch für Besitzer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern“.

Allerdings stimmt dies in Schleswig-Holstein zunächst nur für die Inseln. „Wer auf dem Festland eine Zweitwohnung hat, darf da hin“, sagt Buchholz’Sprecher Harald Haase. „Ob das klug ist, steht auf einem anderen Blatt.“ Zum Schutz aller solle man nicht reisen.

Der Anwalt Gerhard Strate sagte im Abendblatt, Schleswig-Holstein könne Hamburgern einen Tagesausflug an die Ostsee nicht verbieten. Denn die im Grundgesetz garantierte Freizügigkeit innerhalb der BRD dürfe laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur eingeschränkt werden, wenn dies angemessen und verhältnismäßig sei.

„Die Gefahr besteht offenbar aus Menschen, die einander begegnen und kommunizieren“, sagte Strate der taz. „Diese Gefahr ist natürlich endgültig beseitigt, wenn wir alle nicht mehr da sind.“ Das entspreche aber nicht unserem Menschenbild, welches durch die mutmaßlich von Corona ausgehende Gefahr bis zur Unkenntlichkeit kontaminiert werde.

Der Staatsrechtler Ulrich Karpen ist anderer Auffassung: Das Grundgesetz erlaube, die Freizügigkeit einzuschränken, wenn das Allgemeinwohl gefährdet ist. „Die Sperrung des Landes für Touristen ist durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt.“ Auch Haase sagt: „Die Landesregierung hat eine dezidiert andere Rechtsauffassung als Herr Strate und hält die Maßnahmen für dringend geboten und auch verhältnismäßig.“ Wer gegen Erlasse des Infektionsschutzgesetzes verstoße, begehe eine Straftat.

Strate will die Gefahren des Virus nicht kleinreden. „Jeder sollte die Vorgaben beachten.“ Den Menschen sollte ein „kleiner Spielraum eigenständig-vernünftigen Handelns“ bleiben. Kaija Kutter