Erfolglose Vorratsdatenspeicherung: Lieber NSA als BND
Im Gegensatz zu deutschen Behörden kommuniziert die NSA recht transparent. 2019 stellte der Geheimdienst die Speicherung von Telefondaten ein.
Wer es ohne vorherige Tiefenrecherche schafft, zu erklären, den aktuellen Stand der Dinge beim Thema Vorratsdatenspeicherung zu referieren, verdient Respekt. 2008 ist sie das erste Mal in Kraft getreten. Seitdem wird über das Projekt gestritten. Auf der einen Seite argumentieren Netzaktivisten und Bürgerrechtler, dass hier ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre erfolgt. Auf der anderen behaupten Geheimdienste und Polizeibehörden Vorteile bei der Aufklärung und Verhinderung schwerer Straftaten.
Aktuell ist die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt durch den Europäischen Gerichtshof und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Seitdem müssen Internetprovider zwar die Daten ihrer Kunden zwischenspeichern, sie werden aber auch nicht belangt, wenn sie es nicht tun. Was das ganze Hickhack noch kosten wird und ob es überhaupt etwas bringt, das weiß die Bundesnetzagentur wahrscheinlich nicht einmal selbst.
Im Gegensatz dazu scheint in den USA beim Thema Vorratsdatenspeicherung fast schon Klarheit zu herrschen. Dort ist die Speicherung von Telefondaten zuletzt 2015 unter dem „Freedom Act“ bestätigt worden. Seitdem hat die NSA hunderte Millionen Telefongespräche und Chatprotokolle aufgezeichnet und die zugehörigen Verbindungsdaten gespeichert. Aus diesen Datensätzen sind ganze 15 Berichte entstanden. 13 davon waren obsolet, da die darin enthaltenen Informationen dem FBI bereits bekannt waren. Von den übrigen zwei generierten Hinweisen wurde lediglich einer weiterverfolgt.
Gekostet hat dieser wenig überzeugende Ermittlungserfolg rund 100 Millionen US-Dollar. Das geht aus einem Bericht des Privacy and Civil Liberties Oversight Board hervor, der der New York Times vorliegt. Diese Kosten-Nutzen-Rechnung veranlasste im vergangenen Jahr sogar die NSA selbst die eigenen Methoden zu hinterfragen und die Einstellung der Speicherung zu empfehlen. So viel Selbstkritik kann man sich von der Bundesnetzagentur nur wünschen.
Vorsorgliche Speicherung
Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland hat, soweit bekannt, bisher noch keinen einzigen Hinweis auf eine Straftat geliefert. Unterstützer der Überwachungsmaßnahme würden nicht ganz zu Unrecht argumentieren, dass sie die meiste Zeit ausgesetzt war und nur deshalb so ineffektiv ist. Das mag zwar sein, dennoch speichern die meisten Provider die Daten ihrer Kunden vorsorglich ab. Es könnte ja sein, dass die Behörden doch mal was wissen wollen.
Ob die Vorratsdatenspeicherung in der Bundesrepublik wirklich effizienter sein wird, falls denn in Kraft tritt, lässt sich bezweifeln. Kosteneffizienter als in den USA ist sie aber allemal, zumindest für den Staat. Die 25 Planstellen, die zum Betrieb der Vorratsdatenspeicherung nötig sind, kosten den Steuerzahler 2,9 Millionen Euro pro Jahr. Das ergibt etwas mehr als 14,5 Millionen Euro in fünf Jahren. Doch dabei bleibt es nicht.
Die Nutzer von Telefon und Internet können aber höhere Kosten erwarten. Wie die Bundestagsabgeordneten Martina Renner (Linke) gegenüber der taz erklärt, liegt der größte Teil der Kosten aufseiten der Provider. Die sind für die kostspielige Speicherung verantwortlich. Zwar sollen die Provider dafür entschädigt werden, allerdings nur im Fall einer tatsächlichen Abfrage.
Wie hoch diese Entschädigung dann ist, kann die Bundesregierung noch nicht beziffern. Geht man von einer ähnlichen Abfragefrequenz wie durch die NSA aus, müsste sich die Entschädigung schon im Millionenbereich bewegen, damit Providern und damit uns keine zusätzlichen Kosten entstehen. Vielleicht würden die deutschen Behörden es sich wie die NSA so zweimal überlegen, ob sich der Aufwand wirklich lohnt.
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