Entschädigung für Dieselskandal: Vergleich geplatzt, Geld kommt

Verbraucherschützer und Volkswagen scheitern mit einem Vergleich. Dieselkunden sollen trotzdem ab März Geld von VW bekommen. Aber viel ist es nicht.

Ein Auspuff eines Volkswagen

Auspuff vor VW-Zentrale in Wolfsburg Foto: Julian Stratenschulte/dpa

BERLIN taz/dpa | VW will klagenden Dieselkunden trotz eines geplatzten Vergleichsverfahrens mit Verbraucherschützern eine Entschädigung zahlen. Eine mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ausgehandelte Summe in Höhe von 830 Millionen Euro solle „auch ohne die Unterstützung des VZBV“ angeboten werden, teilte Volkswagen am Freitag mit.

Damit nimmt die Aufarbeitung des Dieselskandals um millionenfach manipulierte Abgaswerte eine überraschende Wende. VW und VZBV streiten seit Ende September vor dem Oberlandesgericht Braunschweig über Entschädigungen für vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer.

Stellvertretend für die Autobesitzer wollte der VZBV mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage feststellen lassen, dass VW Dieselkäufer „vorsätzlich und sittenwidrig“ geschädigt hat.

Seit Januar wird über einen Vergleich verhandelt, um außergerichtlich eine „pragmatische Lösung im Sinne der Kunden“ zu erreichen. Damit sollten jahrelange Gerichtsverfahren vermieden werden.

In den USA 10.000 Dollar Entschädigung

Der VZBV vertrat in dem Verfahren bis zu 470.000 Personen. VW bietet nun pro Kopf rund 1.800 bis 2.100 Euro an, etwa 15 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Gebühr.

VW-Kunden in den USA hatten ihren Wagen zurückgeben oder umrüsten lassen können. Zudem erhielten sie eine Einmalzahlung von bis zu 10.000 Dollar. Der Vergleich dort hat VW etwa 25 Milliarden Dollar gekostet.

Die Gespräche in Deutschland seien geplatzt, weil VW kein transparentes, vertrauenswürdiges und für die Verbraucher sicheres System der Abwicklung ermöglichen wollte, sagte VZBV-Chef Klaus Müller nach dem gescheiterten Vergleich.

VW hatte sich daran gestört, dass eine pauschale Forderung von 50 Millionen Euro Vergütung für die VZBV-Anwälte nicht näher begründet worden war. Ab Ende März sollen Anspruchsberechtigte aber ihr Geld erhalten.

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