Verhandlung des Verfassungsgerichts: AfD wohl erfolgreich gegen Seehofer

Der Bundesinnenminister hatte die AfD in einem Interview „staatszersetzend“ genannt. Die klagte, er habe damit seine Neutralitätspflicht verletzt.

Horst Seehofer

Seehofer hatte sich in einem Interview kritisch über die AfD geäußert Foto: Gregor Fischer/dpa

KARLSRUHE taz | Die AfD hat gute Chancen gegen Innenminister Horst Seehofer (CSU) zu gewinnen. Das zeichnete sich nach der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am Dienstag ab. Die AfD hatte gegen Seehofer wegen Verletzung seiner Neutralitätspflicht geklagt, nachdem dieser die Partei in einem Interview „staatszersetzend“ genannt hatte – und dieses Interview dann auf die Homepage des Ministeriums stellte.

Hauptthema des Interviews war die Regierungspolitik. Doch Seehofer nahm auch klar Stellung zur AfD. „Die stellen sich gegen diesen Staat. Da können sie tausend Mal sagen, sie sind Demokraten. (...) Ich kann mich nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das ist staatszersetzend.“ Die AfD hatte Steinmeier vorgeworfen, er habe für eine „linksradikale Großveranstaltung“ geworben. Gemeint war ein Antifa-Konzert in Chemnitz.

Das Interview wurde von dpa drei Tage später veröffentlicht. Die Pressestelle des Innenministeriums stellte das Interview anschließend, neben vielen anderen Seehofer-Interviews, auf die Homepage des Ministeriums.

Nach Ansicht der AfD hat Seehofer hiermit seine parteipolitische Neutralität verletzt. Sie erhob Organklage beim Bundesverfassungsgericht. Bereits mehrfach hatten die Karlsruher Richter klargestellt, dass sich Regierungsmitglieder in amtlicher Eigenschaft neutral verhalten müssen. Nur als Parteipolitiker dürften sich Minister entsprechend äußern.

AfD warnt vor Aufweichung

In der mündlichen Verhandlung ging es deshalb kaum um den Inhalt des Interviews, sondern fast ausschließlich um die Frage, ob es auf die Homepage des Ministeriums gestellt werden durfte. Nach der bisherigen Karlsruher Rechtsprechung ist die Neutralität verletzt, wenn Minister bei parteipolitischen Äußerungen auf ihre Amtsautorität Bezug nehmen (etwa durch die Verwendung des hoheitlichen Bundesadlers) oder staatliche Ressourcen nutzen (zum Beispiel die Homepage ihres Ministeriums).

Günter Krings, Innen-Staatssekretär

„Diese eine Antwort können wir dann auf der Homepage nicht schwärzen, nur weil es hier um Parteipolitik geht“

Für die AfD warnte ihr Anwalt Ulrich Vosgerau vor einer Aufweichung dieser Maßstäbe, gerade mit Blick auf künftige Wahlerfolge der AfD. „Auch die AfD wird früher oder später den Bundesinnenminister stellen, vielleicht schon in fünf Jahren. Und ein Innenminister Brandner oder ein Innenminister Curio könnten dann noch kreativer mit der Homepage des Innenministeriums umgehen.“ An einer Aufweichung der Neutralitätspflicht könne also niemand ein Interesse haben.

Auf Regierungsseite betonte Innen-Staatssekretär Günter Krings (CDU), dass es sich nicht um eine Pressemitteilung des Ministeriums handelte. Die Nachrichtenagentur dpa sei klar als Urheberin des Textes gekennzeichnet worden. Schwerpunkt des Interviews sei die Große Koalition gewesen. Wenn Seehofer dann aber nach der AfD gefragt werde, müsse und wolle er auch antworten. „Diese eine Antwort können wir dann auf der Homepage nicht schwärzen, nur weil es hier um Parteipolitik geht“, so Frings, „sonst gäbe es ja auch wieder Verschwörungstheorien.“

Verfassungsrichter Peter Müller, der als Berichterstatter das Urteil vorbereitet, deutete an, dass die AfD den Prozess wohl gewinnen wird. „Wenn auf der Homepage des Innnenministeriums ein Interview des Innenministers verbreitet wird, dann wird hier ein Weg genutzt, der den politischen Wettbewerbern nicht zur Verfügung steht“. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle legte nahe, dass Seehofer ein Interview mit parteipolitischen Äußerungen ja auch auf der Homepage der CSU hätte veröffentlichen können. Das Urteil wird in einigen Wochen oder Monaten verkündet.

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