Antisemitisches Relief: Im Zweifel für die Sau?

Vor Gericht ist man sich einig: Die Plastik an der Kirche von Wittenberg ist antisemitisch. Trotzdem wird das Schmähwerk vermutlich nicht entfernt.

Ein Relief aus Stein zeigt einen Mann, der in den After eines Schweins guckt

Mahnmal oder Schmähwerk? Vor Gericht wird gestritten, ob diese Darstellung bleiben darf Foto: AP

NAUMBURG taz | Die Klage auf die Beseitigung eines mittelalterlichen antisemitischen Schmähwerks von der Fassade der Stadtkirche von Wittenberg droht zu scheitern. Der Richter im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Naumburg, Volker Buchloh, machte in der mündlichen Verhandlung am Dienstag deutlich, dass das Gericht der Auffassung zu neige, die Klage abzulehnen. „Nach derzeitigem Stand hat die Berufung keine Aussicht auf Erfolg“, sagte Buchloh, bevor die Parteien ihre Positionen vortrugen.

In dem Zivilverfahren verlangt der Bonner Jude Michael Düllmann von der Stadtkirchengemeinde Wittenberg, ein Relief von der Fassade abzunehmen. Die etwa 700 alte Darstellung zeigt Juden um ein Schwein herum gruppiert; ein Rabbiner schaut dabei der Sau in den After. Der antisemitische Charakter der Darstellung, auf die sich auch Martin Luther positiv berief, ist dabei unstrittig.

Auch Pfarrer Johannes Block von der Stadtkirche erklärte, man wolle „gegen die Geschichte des Antisemitismus ankämpfen“. Insofern gebe es ein gemeinsames Interesse mit dem Kläger. Allerdings lehnte er die Beseitigung der Plastik ab. Bock argumentierte, durch die Einbettung des in gut vier Meter Höhe an der Kirche angebrachten Reliefs mit einer Gedenkplatte und einer Erklärtafel sei eine „Stätte der Mahnung“ entstanden. Angesicht vehementer Kritik an dem missverständlichen Text auf der Gedenktafel versprach Block auch, diese Stätte weiterzuentwickeln. „Würden wir die Plastik abnehmen, dann würde es heißen, wir würden Geschichte verfälschen“, sagte der Pfarrer.

Der 76-jährige Kläger Michael Düllmann widersprach Block vehement. „Verstehe ich Sie als evangelischer Pfarrer oder als Denkmalschützer“, fragte er Block zugewandt und warf diesem vor, er würde es hinnehmen, dass das Relief ein Teil der kirchlichen Verkündung darstelle, solange sie an der Fassade angebracht sei.

Eine objektive Beleidigung?

Düllmann sieht sich in seiner Person beleidigt: „Die ‚Judensau‘ tituliert mich als Saujuden“ und verfälsche das Judentum, sagte er. Die Darstellung diffamiere das Judentum, die Gedenkplatte darunter mache die Angelegenheit nicht besser. „Blindheit springt aus Ihren Augen heraus“, warf Düllmann Pfarrer Block vor.

Kläger Düllmann empfiehlt, das antisemitische Schmähwerk in ein Museum zu bringen und dort im entsprechenden Kontext zu zeigen. Auf diesen Vorschlag wiederum ging Richter Buchloh in seiner einführenden Erklärung ein. Auch in diesem Fall würde die Plastik weiterhin öffentlich ausgestellt, auch dort könnte sie beleidigend wirken, sagte er.

Der Richter sagte, dass kein Zweifel daran bestehe, dass das Relief „dazu diente, Juden verächtlich zu machen“. Die Frage sei, ob das Ganze als Ensemble – also einschließlich der Bodenplatte und des Erklärtextes – „objektiv als Beleidigung verstanden werden kann“. Sollte das Gericht wie angedeutet die Klage ablehnen, eine Revision aber ermöglichen, stünde Kläger Düllmann als nächste Instanz der Bundesgerichtshof offen. Düllmann hatte schon vor dem Gerichtstermin in Naumburg angekündigt, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Das Urteil in Naumburg ist für den 4. Februar vorgesehen.

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