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Das warKopf gegen Schlagstock

Zehn Jahre ist es her, da wurde Johannes M. so schwer verletzt, dass er seitdem berufsunfähig ist. Kopfschmerzen, ein Tinnitus und Konzentrationsstörungen gehören zu seinen ständigen Begleitern. Ein brutaler Schlag mit einem sogenannten Tonfa-Stock, ausgeführt durch einen Polizeibeamten, soll zu diesen Verletzungen geführt haben.

Mit Freunden hatte der heute 46-Jährige im September 2009 auf dem Schanzenfest gefeiert, bis schließlich die verbliebenen Festbesucher von der bundespolizeilichen Einheit „Blumberg“ in die Eiflerstraße getrieben wurden. Hier will Johannes M. von einem Beamten den Schlag erhalten haben, der seine Karriere als Technischer Zeichner beendete und sein Leben zerstörte.

Da es keine Augenzeugen für den Vorfall gibt, steht ein Gutachten über die Verletzung im Mittelpunkt des seit einem Jahr laufenden Schadenersatz-Verfahrens, in dem es um rund eine Viertelmillion Euro Schmerzensgeld und Verdienstausfall geht. Die beklagte Innenbehörde behauptet, es habe diesen Tonfa-Schlag nie gegeben. Der Geschädigte habe sich die Verletzung irgendwie anders zugezogen, aber nicht durch einen Polizeiknüppel.

Gutachter Matthias Graw, Leiter der Rechtsmedizin der Münchner Ludwig-Maximilian-Universität, bestätigte vor der Zivilkammer des Hamburger Landgerichts am Freitag, dass die Verletzungen exakt zu den Schilderungen des Geschädigten und damit zu einem Tonfa-Schlag oder -stoß passten. Theoretisch sei es auch möglich, dass Johannes M. die Verletzungen auch durch einen stumpfen Gegenstand zugefügt worden sind, der ziemlich exakt Form und Maße eines Tonfa-Stocks hat. Die von der Innenbehörde ins Gespräch gebrachte Version, Johannes M. sei mit Anlauf und großer Wucht gegen den Schlagstock gesprungen, hielt der Münchner Gutachter für eher unwahrscheinlich.

Ob dem Gericht diese Indizien reichen, wird sich zeigen. Kommen die Parteien zu keiner Einigung, die im Zivilverfahren immer möglich ist, will Richter Hermann Antony am 13. März urteilen. Aber erst mal nur darüber, ob von einem Tonfa-Schlag ausgegangen werden muss und die Hamburger Innenbehörde haftbar ist. Über das Ausmaß von Schmerzensgeld- und Verdienstausfall-Ansprüchen wird dann später entschieden – falls die Innenbehörde das Verfahren verliert. Marco Carini

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