Blockierten Abgeordnete eine AfD-Demo?: Ermittlungen ohne Ende

Seit Monaten wird gegen Abgeordnete wegen der Blockade einer AfD-Demo ermittelt. Akten zeigen: Trotz teils dünner Beweise bleibt das Verfahren offen.

Protest gegen AfD-Demo in Kreuzberg

„Enges Zusammenstehen“: Protest gegen den „Frauenmarsch“ im Februar 2018 in Berlin Foto: Imago

BERLIN taz | Es war ein kleiner Paukenschlag: Im Oktober 2018 ließ die Staatsanwaltschaft Berlin die Immunität gleich einer ganzen Reihe von ParlamentarierInnen aufheben: von den Bundestagsabgeordneten Canan Bayram und Caren Lay sowie die von vier VertreterInnen des Berliner Abgeordnetenhauses. Der Vorwurf: die Blockade eines rechten „Frauenmarsches“. Nun, gut ein Jahr später, ist das Verfahren noch immer offen, obwohl die Staatsanwaltschaft längst Beweise erhoben hat – teils entlastende.

Dies zeigen Ermittlungsdokumente, welche die taz einsehen konnte. Bei den Abgeordneten herrscht inzwischen Unmut. „Mir ist völlig unverständlich, warum dieses Verfahren so verschleppt wird“, kritisiert die Grünen-Rechtspolitikerin Bayram. Auch Linken-Fraktionsvize Lay sagt, ihr sei „schleierhaft, woran das Verfahren hängt“.

Ausgangspunkt war ein „Frauenmarsch“ am 17. Februar 2018 in Berlin, angemeldet von der AfD-Politikerin Leyla Bilge. Rund 500 rechte Demonstrierende wollten gegen Gewalt an Frauen durch Migranten demonstrieren und vom Stadtteil Kreuzberg zum Kanzleramt ziehen. Das misslang. Denn mehr als 1.500 Menschen protestierten gegen den Aufzug, stellten sich schon kurz nach dem Start auf eine Kreuzung. Darunter auch: Bayram, Lay sowie die Berliner Grünen-Abgeordneten Katrin Schmidberger, Fatoş Topaç, Georg Kössler und der Linke Hakan Taş.

Reihenweise Anzeigen der AfD

Danach hagelte es Anzeigen von AfD-Funktionären gegen die PolitikerInnen: Diese hätten rechtswidrig den Aufzug blockiert. Und die ErmittlerInnen reagierten. Tatsächlich bestehe gegen die Abgeordneten der Verdacht einer „groben Störung“ im Sinne des Versammlungsgesetzes, auch einer Nötigung, heißt es in einem Bericht schon wenige Tage darauf. Die Rechtslage, ob und wann Sitzblockaden zulässig sind, ist indes durchaus strittig.

Im April fertigte die Polizei einen Schlussbericht, seitdem liegt das Verfahren brach

Die ErmittlerInnen halten auch fest, dass die Angelegenheit heikel ist: Mehrmals wird auf die Immunität der ParlamentarierInnen hingewiesen. Trotzdem blieben sie aktiv – und hefteten Tweets der Abgeordneten vom Protesttag ab. So habe etwa Lay geschrieben: „Eine sehr kalte, aber schöne Blockade.“ Zu Bayram wird der Aufruf „Kein Fußbreit“ notiert.

Im Oktober 2018 erfolgte dann die Aufhebung der Immunität aller Abgeordneten – ein Vorgang mit Seltenheitswert. Bei Bayram hieß es zur Begründung: „Durch gemeinsames enges Zusammenstehen“ habe sie mit anderen den „Frauenmarsch“ verhindert – was auch ihr Ziel gewesen sei.

Ermittler betrieben Aufwand

Mit der aufgehobenen Immunität legten die ErmittlerInnen richtig los: Sie ließen alle bei der Blockade eingesetzten PolizeibeamtInnen feststellen. Ein Dutzend wurde befragt, wie sie damals die PolitikerInnen beobachtet hätten. Polizeivideos wurden ausgewertet. Auch die „Frauenmarsch“-Anführerin Bilge wollte die Polizei befragen, ohne Erfolg: Sie blieb, trotz gestellter Anzeigen, den Terminen fern. Von einem „regelrechten Jagdeifer“ der ErmittlerInnen ist in Parlamentskreisen die Rede.

Das Ergebnis aber blieb durchwachsen. So wird zwar Kössler vorgeworfen, sich in die Blockade gesetzt und dort „verharrt“ zu haben. Zu Topaç, Taş und Schmidberger heißt es, diese hätten sich zudem mit anderen „einvernehmlich untergehakt“. Dies bedeute eine „körperliche Kraftwirkung“ und sei als Gewalt im Sinne einer Nötigung zu qualifizieren. Der „Frauenmarsch“ sei schließlich komplett verhindert worden, die Blockade habe damit eine rechtswidrige „Störungsintensität“ erreicht. Mehr noch hätten die Abgeordneten „bewusst ihre Stellung in der Öffentlichkeit genutzt“, um Gegendemonstranten zu der Blockade zu motivieren.

Zu Bayram hingegen heißt es explizit: „Es konnten keine strafrechtlich relevanten Szenen beobachtet werden.“ Auch bei Caren Lay wird nur festgehalten, dass sie mit Demonstranten gesprochen habe. Vermerkt wird: „Jedoch steht sie nur an der Seite.“

Schlussbericht schon vom April

Dies alles ist seit Monaten zusammengetragen, ein Schlussbericht der Polizei liegt bereits seit April vor. Eingestellt oder angeklagt wurde der Fall indes bis heute nicht. „Die Ermittlungen dauern an“, sagte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft der taz lediglich.

Die Abgeordneten haben dafür wenig Verständnis. „Ich habe nichts verbrochen, sondern nur von meinem Demonstrationsrecht Gebrauch gemacht“, sagt Bayram. „Dass hier antirassistischer Protest bereits seit anderthalb Jahren kriminalisiert wird, ist ein starkes Stück.“ Ihr Parteikollege Kössler nennt es „beängstigend, welche Welle an Anzeigen aus der ganzen Republik die AfD ausgelöst hat“. Damit solle legitimer Protest eingeschüchtert werden.

Auch Caren Lay sagt, die Aktion in Kreuzberg sei berechtigt gewesen. Die Linken-Politikerin hat bereits Erfahrung. Schon einmal wurde gegen sie und andere Abgeordnete ermittelt und ihre Immunität aufgehoben, weil sie 2011 in Dresden einen Großaufmarsch von Neonazis mit Sitzblockaden gestoppt hatten. Das Verfahren zog sich über mehrere Jahre – und wurde am Ende wegen Geringfügigkeit eingestellt. Nun sagt Lay: „Ich gehe auch diesmal davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird.“

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