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Hartz IV: Darf’s noch etwas weniger sein?

Karlsruhe urteilt über Sanktionen. Am Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob das Arbeitslosengeld weiterhin gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden darf. Was das für Betroffene bedeutet3

Muss für einen Monat reichen: der Hartz-IV-Regelsatz von 424 Euro. Bisher kann er um 30, 60 oder 100 Prozent gekürzt werden Foto: Foto [M]: McPhoto/picture alliance

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