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Flüchtlinge in DeutschlandGerichte korrigieren Bamf-Bescheide

Über 4.000 afghanische Flüchtlinge dürfen bleiben, obwohl das Bamf ihren Antrag abgelehnt hatte. Die Gesamtzahl der Asylsuchenden steigt mäßig.

Gerichte haben erneut zahlreiche Entscheidungen des Bamf korrigiert Foto: dpa

In den ersten sechs Monaten des Jahres 2019 haben deutsche Gerichte 4.485 afghanischen Flüchtlingen einen Schutzstatus zugesprochen – und damit in deutlich mehr Fällen positiv entschieden als das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Das Bamf hatte im gleichen Zeitraum nur 2.667 Flüchtlingen aus Afghanistan ein Bleiberecht erteilt; die Entscheidungen der Gerichte beziehen sich dabei auch auf Verfahren vor dem Jahr 2019. Das ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion, die der taz vorliegt. Die Linke fordert regelmäßig aktuelle Asylstatistiken bei der Bundesregierung an.

Erneut haben die Gerichte damit in zahlreichen Fällen Entscheidungen des Bamf zum Vorteil von Flüchtlingen berichtigt. Neben Menschen aus Afghanistan sind vor allem auch Syrer immer wieder davon betroffen. Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der linken Bundestagsfraktion, bezeichnet die aktuellen Zahlen als „Indiz für eine mangelhafte Prüfungs- und Entscheidungspraxis des Bamf“. Es sei „dringend ein Kurswechsel erforderlich“.

Wegen der instabilen Sicherheitslage in Afghanistan verlangen Grüne und Linke seit Längerem, ­Abschiebungen nach Afghanistan zu stoppen. In den meisten Fällen hatten Gerichte die Bamf-Entscheidungen korrigiert, weil ihnen in Afghanistan eine „erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit“ gedroht hätte.

Zum Stichtag 30. Juni 2019 haben in diesem Jahr bisher 37.241 Asylsuchende einen Schutzstatus erhalten. Im Gesamten befinden sich laut den Angaben der Bundesregierung derzeit rund 1,68 Millionen Flüchtlinge mit Flüchtlingsstatus, laufendem Asylverfahren oder Duldung in Deutschland.

Nur 25.671 abgelehnte Asylsuchende „ausreisepflichtig“

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Die Daten stammen aus dem Ausländerzentralregister. Laut dem AZR sind derzeit 246.737 Personen in Deutschland „ausreisepflichtig“; diese Zahl umfasst aber neben Flüchtlingen zum Beispiel auch Personen, deren Visum abgelaufen ist und der Begriff bedeutet auch nicht, dass die als „ausreisepflichtig“ erfassten Flüchtlinge automatisch abgeschoben werden können. Nur 25.671 abgelehnte Asylsuchende sind „ausreisepflichtig“ und verfügen auch über keine Duldung.

191.117 der sogenannten „Ausreisepflichtigen“ verfügen über eine Duldung. Laut Auswertung der Links-Fraktion dürfen derzeit in 17 Prozent der Fälle aus familiären oder medizinischen Gründen gar keine Abschiebung erfolgen, obwohl der Asylbescheid abgelehnt wurde. Die Linkspartei kritisiert auch, wie das Ausländerzentralregister die Begründungen der Duldungen erfasst.

Die aktuelle Auskunft der Regierung ergibt, dass die Behörden geduldete Flüchtlinge nicht nach dem wichtigsten Duldungsgrund speichern. Bei etwa 42 Prozent sind laut Speichergrund fehlende Papiere der Grund. Weil aber mehrere Merkmale angegeben werden können, heißt das nicht automatisch, dass die Abschiebung tatsächlich wegen fehlenden Dokumenten ausgesetzt ist.

Hinweis: In der ersten Version dieses Artikels wurde die Anzahl der Asylsuchenden, die einen Schutzstatus erhalten haben, mit der Anzahl der Flüchtlinge, die in diesem Jahr neu nach Deutschland gekommen sind, verwechselt. Darum war es auch falsch, diese Zahl in Verhältnis mit der von der Bundesregierung bestimmten „Obergrenze“ zu setzen. Die Fehler wurden korrigiert.

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3 Kommentare

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  • Ob da jetzt auch Behördenleiter vor Gericht gezerrt werden?



    Wegen wenigen zu positiven Bescheiden wurde ja nun eine Hetzjagd wegen Fehlentscheidungen gegen die Bremen Behördenleiterin veranstaltet.



    Dann müssten jetzt folgerichtig auch die anderen Fehlentscheidungen in den Behörden ein juristisches Nachspiel für den Behördenleiter haben, wenn es sich nicht nur um Einzelfälle in jeder Behörde handelt...

  • Es ist schön, dass sich auch in den Gerichten herumgesprochen hat, dass Afghanistan kein Ort ist, an den man jemanden zurückschicken kann. Wahrscheinlich kam der Tipp von der Bundeswehr, die sich dort ja auch nicht sicher fühlt, obwohl schwer bewaffnet. Jetzt muss es nur noch das Bamf kapieren und man könnte sich tausende kostspielige Gerichtsverfahren sparen.



    Was mich an der Sprachregelung immer wieder stört ist der Begriff des "Ausreisepflichtigen". Warum wird er für Menschen verwendet, die geduldet werden und also in Wahrheit gar nicht die Pflicht haben, auszureisen?

  • Das Verhältnis der Zahlen ist ohne weitere Angaben relativ unaussagekräftig. Sie in ein Verhältnis zu setzen ist auch eher unseriös: In der Natur der Sache liegt, dass Verwaltungsgerichte zeitverzögert ihre Entscheidungen treffen. Eben "nach" dem BAMF, denn das muss ja erst selber entscheiden bevor es zu einer Klage kommen kann. Dazu kommt dann, dass in einigen VGs Verfahren über Jahre nicht bearbeitet werden (können), weil noch die Altfälle abgearbeitet werden. Zuletzt ist es dann noch so, dass die Gerichte die Klagen von Afghanen gerne nach hinten schieben, da die Abchiebezahlen sehr gering sind und daher die Fälle gefühlt wenig Eile haben.



    Da kommt dann auch der Satz her "Die Zahlen beziehen sich auch auf Fälle vor 2019" ... ich würde vermuten, der überwiegende Anteil der Fälle bezieht sich auf Verfahren vor 2019 ... .