Nach tödlichem Schuss auf Geflüchteten: Aman A. ist nicht vergessen

Aman A. ist tot und sicher ist nur: Er starb durch eine Polizeikugel in der Flüchtlingsunterkunft Stade-Bützfleth. Der Flüchtlingsrat fordert Aufklärung.

Ein Polizist hält eine Waffe in der Hand

Sollte nur im Notfall zum Einsatz kommen: die Polizeiwaffe Foto: dpa

BREMEN taz | Aman A. ist tot und immerhin das ist sicher: Er starb durch eine Polizeikugel in der Flüchtlingsunterkunft Stade-Bützfleth. Weil aber die Vorgeschichte auch zwei Monate nach dem tödlichen Schuss erheblich weniger eindeutig klingt, wollen A.s Freunde und der Flüchtlingsrat Niedersachsen am 12. Oktober mit einer Demonstration in Stade für Aufklärung kämpfen.

Mit der ist bislang die Cuxhavener Polizei beauftragt, damit nicht die unmittelbaren Kollegen und Kolleginnen des Todesschützen ermitteln. Mit dem, was an Ermittlungsarbeit so sichtbar wurde, sind die Angehörigen allerdings alles andere als zufrieden. Der Flüchtlingsrat kritisiert etwa, dass bislang nur einer von A.s Mitbewohner angehört worden sei – und das unmittelbar nach der Tat und ohne geeigneten Dolmetscher.

Soweit ist die Geschichte bekannt: Die Polizei soll wegen eines Streits zur Unterkunft gekommen sein und habe zunächst versucht, den Afghanen A. durch ein geschlossenes Fenster anzusprechen. Der habe nicht reagiert, so der Polizeibericht, und die Beamten hätten die Wohnung betreten. Dort seien sie von A. mit einer Hantelstange angegriffen worden. Als A. auf Pfefferspray nicht reagierte, habe ein Beamter die Waffe gezogen und geschossen.

Dass die Polizei überhaupt mit zwei Streifenwagen zu der Unterkunft kam, liegt an einer Vorgeschichte, die bei der Bild verkürzt so lautet: „Eisenstangen-Angreifer war polizeibekannt“. Bekannt war in der Tat, dass A. wegen akuter psychischer Probleme in psychiatrischer Behandlung war, und in der Krise etwa seine Tischlerausbildung abgebrochen hatte. Der Flüchtlingsrat schreibt, ein Jugendlicher habe die Polizei überhaupt nur gerufen, um A. zu helfen, der einen akuten psychotischen Schub erlitten habe.

A.s Tod ist ja kein Einzelfall

Unabhängig von der juristischen Frage, ob der mutmaßliche Totschlag nun unter Notwehrbedingungen erfolgte oder nicht – die Frage ist durchaus berechtigt, warum die Polizei auf eine bekannte psychische Krise mit erhöhter Mannschaftsstärke reagiert, anstatt Experten hinzuzuziehen.

A.s Tod ist ja kein Einzelfall: Die meisten polizeilichen Todesschüsse gelten psychotischen Opfern, die auf Ungeübte möglicherweise bedrohlich wirken – zumindest aber unberechenbar scheinen. Das Problem ist auch bei der Polizei bekannt, wo auch Zwangseinweisungen immer wieder eskalieren. In einzelnen Landespolizeien, wie etwa Hamburg, ist der Umgang mit psychisch Erkrankten darum längst Teil der Ausbildung.

Was genau in Stade schief lief, ist noch unklar. Damit das nicht so bleibt, demonstriert der Flüchtlingsrat am 12. Oktober. Darum – und damit A. nicht als der von den Medien kolportierte polizeibekannten Schläger mit der Eisenstange in Erinnerung bleibt.

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