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Senat: Eigentum verpflichtet

Die rot-rot-grüne Landesregierung beschließt Bundesratsinitiative, die Mieter von indirekter Grundsteuer befreien soll. IHK sieht Anti-Vermieter-Stimmung

Von Stefan Alberti

Haus- und Wohnungseigentümer sollen mit der bei ihnen fälligen Grundsteuer künftig nicht mehr ihre Mieter belasten können. Mit diesem Ziel hat der rot-rot-grüne Senat am Dienstag eine Bundesratsinitiative beschlossen. Für Mietverträge, die bereits abgeschlossen sind, wenn daraus eine Gesetzesänderung kommen sollte, ist eine Übergangsfrist vorgesehen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) kritisierte die Entscheidung: Aus ihrer Sicht heizt die Landesregierung damit die in der Stadt vorherrschende Anti-Vermieter-Stimmung weiter an.

Bei der Initiative geht es darum, die sogenannte Umlagefähigkeit der Grundsteuer abzuschaffen. Sie ermöglicht es Eigentümern, die Steuer als Teil der Betriebskosten auf die Mieter abzuwälzen. „Das ist ein relevanter Kostenfaktor neben dem starken Anstieg der Angebotsmieten“, hieß es vom Senat. Es gelte aber der Grundsatz: Eigentum verpflichtet.

Das Land Berlin kann in Sachen Umlagefähigkeit allein nichts ändern, weil es dabei um Bundesrecht geht. Zustimmen müsste allerdings nicht allein der Bundesrat, sondern auch der Bundestag. Innerhalb der dortigen schwarz-roten Koalition ist aber bei der CDU-/CSU-Fraktion keine Unterstützung für den Vorstoß absehbar. Ihr wohnungspolitischer Sprecher, der Tempelhofer Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak, ließ sich dazu so zitieren: „Am Ende müssen alle Mieter mehr zahlen, weil zum Ausgleich die Kaltmieten erhöht werden.“

So sieht das auch die IHK. „Es ist fraglich, ob am Ende überhaupt ein Cent bei den Mietern ankommt“, äußerte sich ihr Hauptgeschäftsführer Jan Eder. „Dieser Schritt fügt sich nahtlos in die aktuell durch Enteignungsdebatten und Mietendeckel aufgeheizte Anti-Vermieter-Stimmung ein.“

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