Nazi Drohungen
: Kein Anspruch auf die „Feindeslisten“

Aus Wiesbaden Christian Rath

Das Bundeskriminalamt (BKA) muss sogenannte Feindeslisten der rechtsex­tremistischen Gruppe Nordkreuz nicht herausgeben. Mit diesem Ergebnis endete am Verwaltungsgericht Wiesbaden ein rund einjähriges Verfahren, das Arne Semsrott von der Transparenzplattform FragDenStaat betrieben hatte.

Bei zwei Durchsuchungen 2017 und 2018 hatte das BKA bei Nordkreuz-Mitgliedern Namenssammlungen beschlagnahmt. Die Listen wurden fortan in den Medien als „Feindes-“ oder „Todeslisten“ bezeichnet, weil Nordkreuz-Mitglieder darüber diskutierten, politische Gegner zu töten. Der Großteil der Daten stammt aus dem Hack einer Kundenkartei des Punk-Versands Impact. Mehrere hundert weitere Namen stammen aus neuen Zusammenstellungen von Nordkreuz-Mitgliedern. Zusammen soll es laut BKA um knapp 25.000 Datensätze gehen.

Arne Semsrott verlangte schon im August 2018 die Herausgabe der Listen und berief sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Sein Hintergedanke: Weil es hier um persönliche Daten geht, müsste das BKA zunächst alle Betroffenen fragen, ob sie mit der Herausgabe ihrer Namen einverstanden sind. So wäre das BKA gezwungen gewesen, alle Personen zu informieren, die auf der Liste stehen.

Im Prozess vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden wurde schnell deutlich, dass die Richter keinen Anspruch auf Herausgabe der Listen sehen. Entscheidend war für sie das noch laufende Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen zwei Nordkreuz-Mitglieder wegen „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“.