Die Wochenvorschau für Berlin: Mietenpolitisch bewegt…

…zum Protestpicknick gegen Plastikmüll aufs Tempelhofer Feld. Diese Woche will die Enteignen-Initiative ihr Sammelergebnis bekannt geben.

Die 20.000-Unterschriften-Marke will die Enteignen-Initiative locker geknackt haben Foto: picture alliance/Monika Skolimowska/ZB/dpa

Die Feiertage sind vorbei, und bevor man schon nächste (!) Woche gleich weiter in die Sommerferien stolpert – fliegen geht ja nicht mehr, wenn man klimabewegte Kids zu Hause hat –, wird es diese Woche mietenpolitisch gesehen noch mal aufregend. Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ will am Freitag ihre seit Anfang April gesammelten Unterschriften zur Prüfung an die Innenverwaltung übergeben. Mindestens 20.000 gültige Unterschriften braucht es im ersten Schritt hin zu einem möglichen Volksbegehren – die hatte die Initiative laut eigenem Bekunden schon Ende April locker zusammen.

Spannend wird nun also sein, was der rot-rot-grüne Senat mit diesem Mandat der vom Mietenthema ernsthaft bewegten BerlinerInnen macht. Erklärt Innensenator Andreas Geisel (SPD) die Ziele des Volksbegehrens – Wohnungsgesellschaften mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin sollen enteignet werden – für verfassungskonform, könnte der Senat theoretisch auch eine Verhandlungslösung mit der Initiative finden. Die Linke und – nicht ganz so eindeutig – auch die Grünen haben erklärt, das Volksbegehren zu unterstützen. Vielleicht hoffen Teile der Grünen und die zögerliche SPD, dass man mit dem letzte Woche vorgestellten und überraschend radikal geratenen Mietendeckel der Enteignen-Debatte den Stecker ziehen kann? Man wird sehen.

Bis Mietendeckel und Mietobergrenze im kommenden Jahr Realität werden sollen, gilt allerdings noch die wachsweiche Mietpreisbremse. Die können Vermieter relativ leicht aushebeln, und sie tun das bekanntlich auch immer wieder. Was MieterInnen wiederum auf die Seiten von Internetportalen wie das der Berliner Firma Mietright treibt. Dort kann man via Online-Rechner prüfen, ob die Forderung des Vermieters rechtens ist. Ob dieses Vorgehen wiederum rechtens ist, darüber will der Bundesgerichtshof voraussichtlich am Mittwoch entscheiden. Strittig ist, ob solche Firmen klageberechtigt sind – und auch, ob sie verbotenerweise Online-Rechtsberatung anbieten.

Vor dem Landgericht geht derweil am Donnerstag das Ringen um die Kadterschmiede weiter. Der linke Szenetreffpunkt in der Rigaer Straße ist vor drei Jahren von der Polizei geräumt worden – ohne Räumungstitel. Dass das nicht in Ordnung war, wurde bereits vor Gericht geklärt. Doch nun hat der Eigentümer – der sich hinter einer Briefkastenfirma verbirgt – die Räumungsklage erneuert. Weil die RichterInnen bislang nicht inhaltlich entschieden haben, ist das möglich. Bisher scheiterten die Klagen formal daran, dass es bei der dubios auftretenden Eigentümerfirma noch nicht mal eine für die Richter klar erkennbare Geschäftsführung gab.

Für manche Dinge braucht es Profis und Paragrafen, anderes macht man selbst: Das Klima retten zum Beispiel. Ja, das geht nur gemeinsam und fängt beim Coffee-to-go-Becher an, fragen Sie mal Ihre Kinder. Vielleicht wollen Sie mit denen ja am Sonntag raus zum Protestpicknick des WWF gegen Plastikvermüllung? Auf dem Tempelhofer Feld. Abwaschbaren Coffee-to-go-Becher nicht vergessen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.