Abschiebung nach Vietnam: One-Way nach Hanoi

Die bayerischen Behörden schieben einen Schriftsteller und seine Frau nach Vietnam ab – obwohl der Mann dort als „Volksfeind“ geführt wird.

Die Klavierspielerin Hong An mit ihren inzwischen abgeschobenen Eltern Foto: privat

BERLIN taz | Bayern hat am Dienstag einen vietnamesischen Schriftsteller und Menschenrechtler abgeschoben, der 2017 und 2019 für den Literaturnobelpreis nominiert war. Aktuell ist er zudem für den Robert-Kennedy-Preis of Human Rights sowie für den Václav-Havel-Menschenrechtspreis vorgeschlagen. In Vietnam ist der bekannte Autor massiv bedroht. Ein Sprecher der Stadt Nürnberg bestätigt der taz die Abschiebung. Grund war ihm zufolge der abgelehnte Asylantrag.

Nguyen Quang Hong Nhan ist einer der wichtigsten vietnamesischen Autoren und auch politisch als Menschenrechtsverteidiger aktiv. Wegen „Propaganda gegen den sozialistischen Staat“ wurde er 1979 zu einer zwanzigjährigen Haftstrafe verurteilt, die er fast vollständig absitzen musste.

Nach seiner Freilassung gründete er eine Hochschule, die die Regierung wieder schloss. Er schrieb mehr als zwanzig Bücher und gründete ein Menschenrechtsinstitut, das der Hanoier Regierung ein Dorn im Auge war.

Ehemaligen politischen Gefangen wird in Vietnam oft der Reisepass entzogen. 2015 konnten der Autor und seine Frau das Land trotzdem verlassen – als Begleitpersonen für ihre damals noch minderjährige Tochter. Die heute 19-jährige Hong An gilt als musikalisches Wunderkind. Sie durfte zu Klavierwettbewerben nach Europa reisen. Die Familie nutzte die Gelegenheit, um in Deutschland Asyl zu beantragen.

Der Tochter zufolge, die in Nürnberg Klavier studiert und ebenfalls von Abschiebung bedroht ist, wurden ihre Eltern am Dienstagmorgen von der Polizei zur Abschiebung abgeholt. Anwalt Manfred Hörner sagt der taz: „Der Asylantrag sowie ein Asylfolgeantrag wurden in Bayern abgelehnt, weil sich die vietnamesische Regierung angeblich nicht für die publizistische Tätigkeit meines Mandanten interessieren würde.“

Normalerweise werden Asylanträge von Vietnamesen gar nicht in Bayern bearbeitet

Eine grobe Fehleinschätzung, denn Nguyen Quang Hong Nhan sowie Frau und Tochter werden auf einer Website der Hanoier Regierung als „Volksfeinde“ und „antivietnamesische Kräfte“ denunziert. Das sieht auch Hong An Duong vom Forum Viet­nam 21 in Stuttgart kritisch: „Der Autor hat sich doch ganz klar in seinen Publikationen gegen die Hanoier Regierung gestellt. Die nimmt das sehr wohl wahr. Außerdem hätte er schon allein wegen eines erlittenen Schlaganfalls nicht abgeschoben werden dürfen. Hier muss sich Bayern vielen offenen Fragen stellen.“

Normalerweise werden Asylanträge von vietnamesischen Staatsangehörigen gar nicht in Bayern bearbeitet. Zuständig sind Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Dort sind die Asylanhörer und Verwaltungsgerichte qualifiziert, über Verfolgungsgründe in Viet­nam zu entscheiden. Warum der Asylantrag dieser Familie ausnahmsweise in Bayern bearbeitet wurde, beantwortete das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen nicht.

Die Tochter des Schriftstellers sagte der taz, ihre Eltern seien nach der Ankunft in Hanoi vierzehn Stunden lang von der Polizei verhört und dann zunächst freigelassen worden. Wo sie sich jetzt befinden, wisse sie nicht.

In Deutschland lief noch eine Klage des Ehepaars gegen die Ablehnung ihres Asylfolgeantrags. Zudem hatte die Familie eine Weiterwanderung nach Kanada beantragt. Die kanadische Regierung hatte sich offen gezeigt, den Antrag zu prüfen. Dazu hätte die Familie in die kanadische Botschaft nach Wien fahren müssen. Wegen der Residenzpflicht durften sie allerdings Nürnberg nicht verlassen.

Die Tochter kritisiert gegenüber der taz auch die Art der Abschiebung. Ihr Vater sei nach seinem Schlaganfall dauerhaft auf Medikamente angewiesen. Die konnte er allerdings nicht mitnehmen. Auch ein Arzt hätte die Abschiebung nicht begleitet. Bayerische Behörden haben sich dazu bis Redaktionsschluss nicht geäußert.

Die Tochter selbst konnte nicht abgeschoben werden, weil sie keinen gültigen Reisepass hat. Sie fürchtet aber, dass das nächste Woche nachgeholt wird. Auch die 19-Jährige ist pu­bli­zis­tisch tätig.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.