Gastkommentar Diesel-Fahrverbote: Steuern rauf für Autoverkäufer
Eine ganz einfache Waffe gegen den Stinkediesel: Eine Steuer für neue Dieselautos, die den Kunden kaum trifft, dafür aber den Verkäufer.
D er Kampf um Fahrverbote für schmutzige Diesel geht unvermindert weiter. Die Deutsche Umwelthilfe gewinnt ihre höchst lobenswerten Prozesse, die Parteien dagegen wollen irgendwie alle Fahrverbote verhindern, sogar die Grünen, so sie denn für die kommunale Verkehrssituation zuständig sind. Und die für die Feinstaubbelastung verantwortliche Automobilindustrie kann man angeblich nicht belangen.
Stimmt das so? Nur wenn man in die Vergangenheit schaut, wo in der Tat wohl wenig zu machen ist, wenn damals geltende Grenzwerte tatsächlich eingehalten wurden. Der Gesetzgeber hat aber durchaus große Gestaltungsmacht im steuerlichen Bereich. Der Vorschlag wäre: Auf jeden neu verkauften Diesel-Pkw in Deutschland wird eine Sondersteuer von zum Beispiel 500 Euro erhoben, für Benziner dagegen zahlt man nichts.
Bei einem durchschnittlichen Verkaufspreis von über 30.000 Euro für Neuwagen dürfte das kaum zu Einbußen bei den Pkw-Verkäufen führen. Es würde aber sehr am Gewinn kratzen, der oft auch nur einige Hundert Euro pro Wagen beträgt. Will man weiter Diesel verkaufen, kann man das nur schwer auf die ohnehin verunsicherten Kunden abwälzen.
Der Clou wäre nun, dass man den Konzernen Gelegenheit geben könnte, diese neue Steuer zu mindern, indem sie tätige Reue üben. Man würde eine zweite Vorschrift einführen: Die Steuerschuld würde gemildert, wenn in Städten mit zu hoher Feinstaubbelastung die dort oder bei Berufspendlern im Umland gemeldeten älteren Diesel aus dem Verkehr gezogen und nirgendwo sonst in Deutschland wieder angemeldet würden. Dafür könnte man einen Betrag von mehreren Tausend Euro pro Wagen ansetzen.
Für die Autoindustrie würde es sich also lohnen, Altdieselbesitzer aus solchen Gebieten mit attraktiven Angeboten dazu zu bringen, den Stinkewagen abzuschaffen. Ob durch den Verkauf eines saubereren Neuwagens, den Einbau eines Katalysators mit 6d-Temp-Qualität oder auch nur durch das Angebot einer reinen Ankaufprämie, kann dem Gesetzgeber erst einmal egal sein.
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