piwik no script img

Maaßen und die AfDTagesspiegel gewinnt gegen BfV

Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss Fragen zu Treffen seines Ex-Präsidenten mit AfD-Funktionären beantworten. Das entschied ein Kölner Gericht.

dpa | Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss nach einem Gerichtsbeschluss einem Journalisten Auskunft zu Treffen seines früheren Präsidenten Hans-Georg Maaßen mit AfD-Politikern geben. Da die Gespräche keine operativen Vorgänge darstellten, müsse in der Regel Auskunft erteilt werden, stellten die Richter des Verwaltungsgerichts Köln in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss fest. Der pauschale Verweis auf Vertraulichkeit genüge nicht, um eine Ausnahme zu begründen.

Mitarbeiter des Amtes dürften außerhalb des parlamentarischen Kontrollgremiums mit Dritten nur über Inhalte sprechen, die nicht geheimhaltungsbedürftig seien. Einem Auskunftsbegehren über solche Inhalte sei grundsätzlich zu entsprechen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden müsste. Das BfV äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Beschluss.

Ein Redakteur des Tagesspiegels hatte das BfV um Auskünfte zu Treffen Maaßens mit AfD-Politikern gebeten. Darauf hatte dieser zuerst eine allgemeine Antwort bekommen. Auf eine erneute Bitte reagierte das Bundesamt nicht. Daraufhin stellte der Journalist beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag. Die Gespräche von Maaßen mit AfD-Politikern hatten im September zu Spekulationen über eine mögliche politische Nähe des Beamten zur AfD geführt.

Die beklagte Bundesrepublik Deutschland hatte geltend gemacht, dem Auskunftsbegehren stünden schutzwürdige Interessen entgegen. Es bestehe ein öffentliches Interesse an der Wahrung der Vertraulichkeit, die der Aufgabenerfüllung des Amtes dienten. Ein unbefangener Austausch biete den Parlamentariern Einblick in die Tätigkeit des Amtes und sei vertrauensbildend.

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema
Fotomontage eines wochentaz-Titels und dem Buchcover „Autoritäre Rebellion“ von Andreas Speit

10 Wochen taz + Sachbuch „Autoritäre Rebellion“

Zeiten wie diese brauchen Seiten wie diese: unabhängig, konzernfrei und mit klarer Kante gegen Faschismus, Rassismus und Rechtsruck. Teste jetzt die taz und erhalte das neue Buch „Autoritäre Rebellion“ von Rechtsextremismus-Experten Andreas Speit als Prämie.

  • Das neue Buch „Autoritäre Rebellion“ von Andreas Speit als Prämie
  • Die wochentaz jeden Samstag frei Haus + digital in der App
  • Die tägliche taz von Mo-Fr digital in der App
  • Zusammen für nur 28 Euro

10 Wochen taz + Buch „Autoritäre Rebellion“

Jetzt bestellen

2 Kommentare

 / 
  • Ob das nur Spekulationen sind: 'Spekulationen über eine mögliche politische Nähe des Beamten zur AfD .' Was wollte denn der denn von der AFD? Eine Betriebsfeier ausrichten? Oder eine WG gründen? Und sein früheres Amt ist wohl aus dem selben Holz geschnitzt, sonst würde es nicht rechtswidrig solche Informationen zurückhalten!

    Da soll ein Bürger Vertrauen haben. (Ich meine natürlich die Bürger, die selbst keine Nazis sind oder keine Nähe zur AFD haben!)

  • Wie währe es mal mit der demokratischen Variante:



    Ein unbefangener Austausch biete den Bürgern Einblick in die Tätigkeit des Amtes und sei vertrauensbildend