Maaßen und die AfD: Tagesspiegel gewinnt gegen BfV
Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss Fragen zu Treffen seines Ex-Präsidenten mit AfD-Funktionären beantworten. Das entschied ein Kölner Gericht.
dpa | Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss nach einem Gerichtsbeschluss einem Journalisten Auskunft zu Treffen seines früheren Präsidenten Hans-Georg Maaßen mit AfD-Politikern geben. Da die Gespräche keine operativen Vorgänge darstellten, müsse in der Regel Auskunft erteilt werden, stellten die Richter des Verwaltungsgerichts Köln in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss fest. Der pauschale Verweis auf Vertraulichkeit genüge nicht, um eine Ausnahme zu begründen.
Mitarbeiter des Amtes dürften außerhalb des parlamentarischen Kontrollgremiums mit Dritten nur über Inhalte sprechen, die nicht geheimhaltungsbedürftig seien. Einem Auskunftsbegehren über solche Inhalte sei grundsätzlich zu entsprechen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden müsste. Das BfV äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Beschluss.
Ein Redakteur des Tagesspiegels hatte das BfV um Auskünfte zu Treffen Maaßens mit AfD-Politikern gebeten. Darauf hatte dieser zuerst eine allgemeine Antwort bekommen. Auf eine erneute Bitte reagierte das Bundesamt nicht. Daraufhin stellte der Journalist beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag. Die Gespräche von Maaßen mit AfD-Politikern hatten im September zu Spekulationen über eine mögliche politische Nähe des Beamten zur AfD geführt.
Die beklagte Bundesrepublik Deutschland hatte geltend gemacht, dem Auskunftsbegehren stünden schutzwürdige Interessen entgegen. Es bestehe ein öffentliches Interesse an der Wahrung der Vertraulichkeit, die der Aufgabenerfüllung des Amtes dienten. Ein unbefangener Austausch biete den Parlamentariern Einblick in die Tätigkeit des Amtes und sei vertrauensbildend.
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