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Will keiner das schöne Geld?

Die Zuschüsse für Mieter in Sozialwohnungen werden nur zu einem Bruchteil abgerufen. Ein Vertreter der Initiative Mietenvolksentscheid fordert deswegen eine persönliche Beratung der Betroffenen

Von Antje Lang-Lendorff

In einer Sozialwohnung zu leben kann teuer sein: Die Miete liegt oft sogar über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Es war deshalb einer der großen Erfolge des Mietenbündnisses, zum Jahr 2016 einen Zuschuss für ärmere Betroffene durchzusetzen. Übersteigt die Miete in einer Sozialwohnung mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens, können die Bewohner Unterstützung beantragen. Wenn zum Beispiel eine Wohnung 350 Euro warm kostet, der Mieter aber nur über ein Monatseinkommen von 1.000 Euro verfügt, kriegt er 50 Euro erstattet.

Das Geld kommt allerdings nach wie vor nur zum Bruchteil bei den Menschen an, wie Zahlen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zeigen. Von 26,4 Millionen Euro, die der Senat für das Jahr 2016 im Haushalt eingestellt hatte, wurden lediglich 477.000 Euro abgerufen. 2017 stieg diese Zahl auf 1,65 Millionen. 2018 wurden bis August 3,4 Millionen Euro an Zuschüssen ausgezahlt.

Möglicherweise gebe es einfach weniger anspruchsberechtigte Haushalte, als man zunächst angenommen hatte, heißt es von der Stadtentwicklungsverwaltung. Ende 2015 rechnete die Behörde noch mit 26.000 Familien, die von dem Zuschuss profitieren könnten. Inzwischen geht die Verwaltung von 14.000 bis 17.000 potenziell Anspruchsberechtigten aus. Zudem ist seit Einführung der Zuschüsse die Zahl der Sozialwohnungen gesunken: Ende 2015 gab es der Sprecherin zufolge noch rund 118.000 Sozialwohnungen, Anfang 2018 waren es noch rund 100.000.

Um das Angebot bekannter zu machen, sei allen Haushalten in Sozialwohnungen im April 2016 eine Infobroschüre geschickt worden, sagte eine Sprecherin der Verwaltung. Ende 2017 habe man ihnen erneut ein Infoblatt – inklusive Antrag – per Post zukommen lassen. Damit Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger von dem Zuschuss erfahren, hat die Sozialverwaltung 2018 eine Beratungspflicht für die Bezirksämter und die Jobcenter eingeführt.

Jetzt auch mit Kurzantrag

Kurz nach der Einführung des Zuschusses hatten Vertreter der Initiative Kotti & Co bemängelt, dass die Beantragung ein „Bürokratiemonster“ sei und für Betroffene eine hohe Hürde darstelle. Das sei besser geworden, sagte Rouzbeh Taheri, Sprecher des Mietenvolksentscheid, auf Anfrage der taz. „Inzwischen gibt es auch einen Kurzantrag.“ Der Senat hat auch bei den teils hohen Nebenkosten nachgebessert: Früher galt die Kaltmiete als Richtwert, jetzt ist es die Warmmiete.

Taheri hält den jedoch allgemeinen Brief für wenig zielführend. „Die Leute denken, ihnen wird etwas weggenommen, wenn sie so einen Brief kriegen.“ Er glaubt, dass die Anschreiben an die Menschen persönlich gerichtet sein müssten. In einem zweiten Schritt sollten sie auch direkt angesprochen werden: „Es müsste Mittel geben für eine aufsuchende Beratung.“ Eine weitere Möglichkeit wäre, vor Ort temporäre Beratungsstellen einzurichten, wo den Menschen beim Ausfüllen des Antrags geholfen wird, schlägt Taheri vor.

Zumindest langsam scheint sich herumzusprechen, dass Geld zu verteilen ist: 2016 gab es 1.675 Anträge, 2017 waren es immerhin knapp 3.000. In diesem Jahr sind bis inklusive Juli bereits 2.800 Anträge gestellt worden. Laut Senatsverwaltung kommen 2.000 Kurzanträge hinzu, bei denen noch Angaben fehlen.

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