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Husch, husch, raus

Die SPD macht beim großen Asyl-Hokuspokus der CDU/CSU mit. Die Zahl der Menschen, die wieder abgeschoben werden, soll steigen. Doch dazu müssten andere mitmachen

Von Christian Rath

Die Koalition will die Rückführung von Asylantragstellern in den zuständigen EU-Staat massiv beschleunigen. Der entsprechende Beschluss des Koalitionsausschusses geht aber von sehr unwahrscheinlichen Annahmen aus.

Nach der Dublin-III-Verordnung ist in der Regel derjenige EU-Staat für das Asylverfahren zuständig, in den der Flüchtling zuerst eingereist ist. Deutschland wäre deshalb in der Regel unzuständig. Viele Migranten reisen nach ihrer Registrierung in den EU-Randstaaten aber weiter, weil sie dort nicht bleiben wollen. Wenn sie dann in Deutschland Asyl beantragen, ist ihr Antrag unzulässig, und sie müssen zurück in den zuständigen Staat überstellt werden. Wenn dies jedoch binnen sechs Monaten nicht gelingt, wird Deutschland für das Asylverfahren doch zuständig. Bisher gelingt die Rückführung nur in 15 Prozent der Fälle, vor allem weil die Ersteinreiseländer nicht kooperieren, weil sie sich durch das Dublin-System benachteiligt sehen.

Die CSU hatte deshalb ursprünglich gefordert, Flüchtlinge, die andernorts bereits registriert sind, gleich an der deutschen Grenze zurückzuweisen, was aber nach herrschender Auffassung gegen EU-Recht verstößt. CDU und SPD waren gegen einseitige Maßnahmen.

Die Koalition strebt jetzt an, mit den Ersteinreisestaaten Verwaltungsabkommen zu schließen, die eine häufigere Rücküberstellung ermöglichen sollen. Die Verwaltungsabkommen muss Innenminister Horst Seehofer (CSU) aushandeln. Italien, Ungarn und Polen haben schon erklärt, dass sie keine derartigen Abkommen schließen werden. Nur Spanien und Griechenland haben bereits zugesagt.

Wenn der Asylbewerber oder die Asylbewerberin über ein Land eingereist ist, das ein Abkommen verweigert, sollen diese Menschen nach Österreich zurückgewiesen werden – obwohl Österreich für das Asylverfahren in aller Regel nicht zuständig ist. Die Zurückweisung soll „auf Grundlage eines Abkommens mit der Republik Österreich“ erfolgen. Österreich hat aber schon erklärt, kein derartiges Abkommen schließen zu wollen.

Je weniger Abkommen Seehofer aushandelt, umso weniger Personen sind also von den Koalitionsbeschlüssen betroffen. Seehofer hat für den Fall seines Scheiterns angedroht, dass dann die ganze Diskussion wieder von vorne losgehe.

Neu sind gegenüber dem 3-Punkte-Einigungspapier von CDU und CSU vor allem einige Verfahrensmodalitäten. So heißt es im Koalitionsbeschluss: „Die Zurückweisung erfolgt innerhalb von 48 Stunden.“ Das ist sehr ehrgeizig, wenn man bedenkt, dass derzeit schon die Rücküberstellung binnen sechs Monaten in der Regel scheitert.

Die Asylbewerber sollen für das Transitverfahren in Einrichtungen der Bundespolizei am Münchener Flughafen oder an der Grenze gebracht werden. Familien und andere besonders schutzbedürftige Personen, etwa Behinderte, sollen getrennt untergebracht werden. Eine rechtliche „Einreise“ finde in diesem Transitverfahren nicht statt.

Nur Spanien und Griechenland haben bereits Abkommen zugesagt

Der Begriff „Transitzentrum“ wird nicht mehr erwähnt. Seehofer spricht inzwischen von „Transferzentren“, der Begriff steht aber nicht im Beschluss. Beide Begriffe sind rechtlich nicht definiert. Aus Äußerungen von Seehofer und Merkel geht hervor, dass die Asylbewerber maximal 48 Stunden inhaftiert sein sollen.

Die Koalition will aber auch die eigenen Anstrengungen verstärken, um mehr Menschen in kürzerer Zeit aus Deutschland abzuschieben. So soll sich im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge künftig deutlich mehr Personal um die Dublin-Fälle kümmern.

Zudem soll die polizeiliche Schleierfahndung hinter der Grenze verstärkt werden, um Asylbewerber schneller aufgreifen und in ein Ankunfts-, Entscheidungs-, Rückführungszentrum, AnKER, bringen zu können. Der Nutzen ist allerdings unklar. Asylbewerber haben in der Regel selbst ein Interesse, sich alsbald zu melden, weil sie sonst keine Unterkunft, kein Essen und kein Taschengeld erhalten. In den „AnKER“-Zentren soll ein „beschleunigtes Verfahren“ stattfinden, das aber keinen Einfluss auf die Obstruktion der Ersteinreisestaaten hat.

Wichtigster Erfolg der SPD: Die Koalition will ein Fachkräfte-Einwanderungsgesetz beschleunigt auf den Weg bringen. Das Gesetz ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Nun heißt es aber, dass der Gesetzentwurf noch in diesem Jahr vom Kabinett beschlossen werden soll.

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