Kommentar Schlusswort im NSU-Prozess: Beate Zschäpes verpasste Chancen

Der Hauptangeklagten nimmt man die Opferrolle nicht ab. Alles andere als eine Verurteilung wegen zehnfachen Mordes wäre eine Überraschung.

Beate Zschäpe lächelt im Gerichtssaal

Statt Einblick in die mörderische Binnenstruktur der Terrorgruppe zu geben, präsentiert Beate Zschäpe sich als im Prozess Mitläuferin, fast als zusätzliches Opfer Foto: dpa via ap

Es ist zu spät und viel zu wenig. Beate Zschä­pe, die Hauptangeklagte des NSU-Prozesses, hat ihr letztes Wort nicht genutzt, um dem Prozess um die Ermordung von zehn Menschen noch einmal eine Wendung zu geben. Sie muss jetzt mit der Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen mehrfachen Mordes rechnen. Dass der Angeklagten das letzte Wort gehört, ist ein Symbol des rechtsstaatlichen Strafprozesses. Nachdem die Ankläger und Anwälte ihre Plädoyers gehalten haben, hat die Angeklagte noch einmal Gelegenheit, dem Gericht, der Öffentlichkeit und den Angehörigen der Opfer mitzuteilen, was ihr wichtig ist. Je länger ein Prozess dauert, umso geringer ist allerdings die Chance, mit dem letzten Wort die Eindrücke des Gerichts zu verändern.

Zschäpe hatte mehr als fünf Jahre Zeit, so lange wie wohl keine Angeklagte vor ihr, ihre Sicht zu schildern. Sie hat die Jahre des Prozesses ersichtlich nicht genutzt, reinen Tisch zu machen. Erst schwieg sie (was ihr gutes Recht ist), dann sagte sie doch aus, aber nur in einer vorbereiteten Erklärung. Fragen ließ sie nur in schriftlicher Form zu und beantwortete sie wiederum schriftlich, mit großem zeitlichem Abstand. Jede vermeintliche Öffnung wirkte wie ein taktisches Manöver.

Statt den Opfern und der Öffentlichkeit Einblick in die mörderische Binnenstruktur der Terrorgruppe zu geben, präsentierte sie sich als verliebte Mitläuferin, ja fast als zusätzliches Opfer. Der Vorwurf der Anklage, sie sei im NSU für die Ablenkung und Täuschung der Umwelt zuständig gewesen, gab sie so eher neue Nahrung. Bis zum Schluss wirkte sie auf Prozessbeobachter kontrolliert und berechnend.

Die Anklage konnte sie so nicht erschüttern. So wie es derzeit aussieht, kommt die Bundesanwaltschaft mit ihrem Vorwurf, Zschäpe sei gleichberechtigte Mittäterin gewesen, beim Oberlandesgericht durch. Die Richter haben jedenfalls nicht zu erkennen gegeben, dass sie daran zweifeln.

Dabei war die Anklage mutig. Es gibt wenig handfeste Beweise, dass Zschäpe in die Planung der Taten jeweils eingeweiht war. Deshalb war ihr Auftreten im Prozess so wichtig. Doch einer Frau, die jahrelang ihre Anwälte schikaniert und gegeneinander ausspielt, nimmt man die präsentierte Opferrolle nicht ab. Alles andere als eine Verurteilung wegen zehnfachen Mordes wäre beim Urteil am 11. Juli eine Überraschung.

Für die Opfer dürfte das zweitrangig sein. Eine echte Aufarbeitung wäre ihnen sicherlich viel wichtiger gewesen. Der Strafprozess gegen Zschä­pe hat die Begrenztheit gerichtlicher Wahrheitsfindung mehr als deutlich gemacht.

Lesen Sie auch: Der NSU-Prozess im Rückblick – „ein Abgrund an Menschenfeindlichkeit“

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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