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Datenschutz in Berlin„So einfach ist es eben nicht“

Der grüne Datenschutzexperte Stefan Ziller hält es für vertretbar, dass Berlin das neue Datenschutzgesetz nicht zum Start der Europäischen Verordnung am 25. Mai schafft.

Auch vom Datenschutz betroffen: die Wasseruhr Foto: dpa
Interview von Stefan Alberti

taz: Herr Ziller, die neue Europäische Datenschutzverordnung gilt ab nächste Woche – aber den Entwurf für das Landesgesetz dazu war am Donnerstag erstmals in der Parlamentssitzung und droht erst am 14. Juni beschlossen zu werden. Wie kann das sein?

Stefan Ziller: Ja, das Europäische Parlament hat diese Datenschutzverordnung tatsächlich schon vor zwei Jahren beschlossen, und seither können sich Staaten, Bundesländer und Gemeinden darauf vorbereiten.

Können oder müssen?

Können, müssen, sollten. Wobei man dazu sagen muss: Diese Europäische Datenschutzverordnung ist wie ein europäisches Gesetz und gilt von sich aus schon. Sie ermöglicht es aber den Ländern, in einem festgelegten Rahmen besondere Regelungen zu treffen.

Wer also nichts macht, bekommt 1:1 jene Fassung, die das EU-Parlament beschlossen hat?

Ja, aber wir werden in Berlin mit einem neuen Landesgesetz solche Anpassungen beschließen, und zwar nicht erst mit drei Wochen Verzögerung: Wir haben uns nämlich auf eine Sondersitzung des zuständigen Parlamentsausschusses verständigt und werden das Gesetz so schon in der Plenarsitzung am 31. Mai beschließen können – das sind dann nur noch sechs Tage Verspätung.

Im Interview: 

Stefan Ziller

geboren 1981, Informatiker, ist Mitglied der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus und ihr Sprecher für Digitales.

Und trotzdem ist Berlin wieder hinten dran. Die FDP sagt, Rot-Rot-Grün habe das Thema völlig verschlafen.

Jetzt könnte ich es mir einfach machen und sagen, dass die Senatsverwaltung für Inneres es nicht rechtzeitig hinbekommen und uns den Entwurf als Parlamentariern unfertig übergeben hat und wir das dann auf die Schnelle nachholen, was vorher nicht geklappt hat. Aber so einfach ist es auch nicht. Es ist eben ein komplizierter Sachverhalt. Wir hatten am Ende noch soviel Diskussionsbedarf, dass es leider länger gedauert hat und eine Woche Verzögerung raus gekommen ist, und das finde ich im Vergleich zu anderen Ländern vertretbar.

Wenn es schon ein extra Landesgesetz gibt: Welche Besonderheiten gibt es denn dabei?

Jedes Bundesland hat über die Verordnung im Kern die Aufgabe, Datenschutzbeauftragte zu benennen und deren Befugnisse zu klären.

Aber das ist doch ein alter Hut. Was ist das Neue?

Wir haben uns beispielsweise dafür entschieden, dass dort, wo es Streit zwischen der öffentlichen Verwaltung und der Datenschutzbeauftragten gibt, die Vorgänge zu uns ins Parlament kommen, damit wir Abgeordnete das entscheiden können. Dann können wir auch sehen, ob wir noch eine weitere Gesetzesgrundlage für eine praktikable Regelung brauchen.

Was sind spezielle Berliner Dinge, die zu klären sind?

Da sind zum Beispiel die landeseigenen Wasserbetriebe, die BWB. Bisher schickten die jemanden vorbei, um den Zählerstand abzulesen. Das soll künftig anders gehen.

Wie den?

Über neue elektronische Zähler, die die Wasserbetriebe einbauen wollen. Da gilt für uns: Der Kunde muss immer wissen können, wann was abgelesen wird, und er muss widersprechen können, wenn aus der Ablesung Verbrauchsprofile erzeugt werden können. Dazu sagen die Wasserbetriebe, wir wollen doch nur einmal im Jahr elektronisch ablesen, das spart doch auch Geld. Unsere Aufgabe ist nun, eine Rechtsgrundlage für das jährliche, elektronische Ablesen zu schaffen, aber gleichzeitig zu verhindern, dass ohne Einwilligung und Widerspruchsrecht Verbrauchsprofile etwa durch tägliches elektronisches Ablesen entstehen.

Senatorin Scheeres äußerte sich Dienstag kritisch zum Datenschutz: Der sorge dafür, dass Tausende Schulabgänger nicht mehr für Arbeitsberater erreichbar sind. Muss es grundsätzlich Ausnahmen geben?

Grundsätzliche Ausnahmen sehe ich kritisch, es braucht stattdessen für jeden Bereich klare Regelungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Was spricht im konkreten Fall dagegen, dass vor Ende der Schulzeit die ja dafür etablierten Jugendberufsagenturen Angebote machen und die Schüler entscheiden, in welchem Umfang sie diese annehmen? In meinen Augen ist es zu spät, wenn sich diese Frage erst nach Ende der Schulzeit stellt.

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1 Kommentar

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  • "Was spricht im konkreten Fall dagegen, dass vor Ende der Schulzeit die ja dafür etablierten Jugendberufsagenturen Angebote machen und die Schüler entscheiden."

     

    Da spricht ziemlich viel dagegen und es ist gut, dass es mit der DGSVO ein Instrument gegen die Datensammelei gibt. Wer von den SchülerInnen so ein Angebot möchte, kann sich ganz einfach bei einer Agentur dazu melden. Wer weiss den ansonsten schon ob die Datensätze nicht "hausintern" zugänglich sind, z.B. für Hartz IV. Und auch das Geldsparargument der Wasserbetriebe ist offenkundig fadenscheinig. In der DDR sammelte die Stasi mittels Wasserdaten Informationen über das Verhalten und die Anzahl der Leute in einem Haus/Haushalt. Ich halte es für vorgeschoben, einmal im Jahr einen Mensch für das Ablesen zu bezahlen sei teurer als Geräte anzuschaffen und diese zu warten. Und wieviele Daten "versehentlich" mitgesammelt werden hat man bei dem Autobahnmautsystem gesehen, wenn mal wieder ein "öffentliches Interesse" vorlag und man hunderte von Datensätzen ganz schnell automatisch auswerten konnte. Die DGSVO ist ein guter Anfang, noch besser wäre es, wenn die Menschen mal endlich begreifen, wie wichtig ihre Privatsphäre in puncto Daten ist.