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„Heil Hitler“-Grüße und Waffendealsim Darknet

Prozess Gericht wertet Chats von Waffenverkäufer für den Amoklauf von München aus

Die Staatsanwaltschaft wirft Philipp K. fahrlässige Tötungin neun Fällen vor

MÜNCHEN dpa | Der Verkäufer der Tatwaffe für den Münchner Amoklauf hat im Darknet regen Kontakt mit diversen Kunden gepflegt. „Was du mit den Waffen machst, ist deine Sache“, schrieb er einem Käufer vor dem Amoklauf. Der Kunde dürfe ihn natürlich auch weiterempfehlen. Das Landgericht München I hat am Mittwoch im Prozess gegen den 32 Jahre alten Philipp K. die Chatverläufe in dem abgeschotteten Waffenforum vor und nach dem Amoklauf mit neun Todesopfern am Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) nachvollzogen. Das Gericht begutachtete auch Bilder der Waffen, die Philipp K. teils in Plastik verpackt in einer Kiste an der Autobahn unweit des Autobahnkreuzes Köln-Ost versteckt hatte.

Die Staatsanwaltschaft wirft Philipp K. fahrlässige Tötung in neun Fällen und illegalen Waffenhandel vor. Er hatte zum Prozessauftakt gestanden, dem Amokschützen David S. die Pistole Glock 17 samt Munition verkauft zu haben. Damit hatte der Schüler am 22. Juli 2016 neun Menschen getötet und fünf verletzt, ehe er sich selbst erschoss.

Nach dem Amoklauf vertraute sich Philipp K. einem seiner Kunden an. „Ich bin derjenige, der Maurächer (Pseudonym des Amokläufers) die Glock verkauft hat und deshalb bin ich gerade total paranoid“, schrieb Philipp K. den Ermittlungen zufolge in dem Waffenforum knapp zwei Wochen nach der Tat. „Bis ich mich noch mal in das Business reinbewege, bleibt es jetzt erst mal ruhig.“

Ein Zollfahndungsbeamter berichtete zudem von Vernehmungen des Angeklagten, in denen es auch um dessen rechtsradikale Wortwahl ging. Der heute 32-Jährige habe angegeben, er habe den Gruß „Heil Hitler“ oder „Hitler lebt“ bei Bekannten verwendet und nicht groß darüber nachgedacht, ebenso wenig über Ausdrücke wie „Niggeraffen“ und „Türkenratten“. Ein Hitlergruß, den er auf einem Video zeigte, spiegele nicht seine Gesinnung.

Auch der Amokschütze David S. hatte sich in Chats, die er teils mit sich selbst führte, „sehr despektierlich gegenüber Bürgern mit ausländischem Hintergrund“ geäußert, wie ein Beamter des hessischen Landeskriminalamtes sagte. Auch er hatte mit „Heil Hitler“ gegrüßt.

Nebenkläger wollen den Prozess zum Platzen bringen und lehnen das Gericht ab. Die meisten schlossen sich einem Befangenheitsantrag des Nebenklageanwalts Yavuz Narin an. Sie sehen keine fahrlässige Tötung, sondern eine Beihilfe zum Mord mit einem deutlich höheren möglichen Strafmaß und wollen, dass der Fall vor einem Schwurgericht verhandelt wird.

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