Bundestagsgutachten über Seenotretter: Italiens Kodex ist völkerrechtswidrig
Ein neues Bundestagsgutachten weist darauf hin, dass Menschen in Seenot gerettet werden müssen. Italien dürfe den Zugang zu Nothäfen nicht einfach verweigern.
OSNABRÜCK epd | Der Versuch Italiens, Hilfsorganisationen bei der Rettung von Flüchtlingen im Mittelmeer zu behindern, verstößt einem Gutachten zufolge gegen Völkerrecht. Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages unterstreicht die völkerrechtliche Pflicht der EU-Staaten, bei der Rettung von Menschen aus Seenot zusammenzuarbeiten und auch Hilfe leistenden zivilen Schiffen einen Nothafen anzubieten, wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet. Der italienische Staat hat damit gedroht, privaten Seenotrettern die Einfahrt in italienische Häfen zu verweigern, wenn sie einen umstrittenen Verhaltenskodex nicht unterzeichnen.
In dem Gutachten, das der Zeitung vorliegt, schreiben die Wissenschaftliche Dienste, die EU-Mitgliedstaaten hätten zwar einen Ermessensspielraum. Dieser dürfe aber nicht dazu führen, dass die Koordinierung von Rettungsaktionen blockiert wird oder ins Leere läuft.
Die Dienste kommen zu dem Ergebnis, dass das im Kodex vorgesehene Verbot, Flüchtlinge auf größere Schiffe wie Frachter oder Containerschiffe umsteigen zu lassen, internationalen Abkommen widerspricht. Jeder Staat müsse dafür sorgen, dass der Kapitän des Hilfe leistenden Schiffes so schnell wie möglich die Geretteten absetzen und seinen ursprünglichen Kurs wiederaufnehmen kann. Der Kodex, den die meisten Hilfsorganisationen nicht unterzeichnen wollen, sei zudem nicht rechtsverbindlich.
Nach Schätzungen werden derzeit mehr als 40 Prozent der geretteten Bootsflüchtlinge im Mittelmeer von privaten Hilfsorganisationen aufgenommen, wie die Zeitung schreibt. Die innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Ulla Jelpke, nannte den Verhaltenskodex der italienischen Regierung einen „völkerrechtswidrigen Knebelvertrag“. Jelpke sagte: „Es geht offensichtlich nur darum, mutige Aktivisten beim Retten von Schutzsuchenden zu behindern. Menschenleben werden hier eiskalt dem EU-Abschottungswahn geopfert.“
Die italienischen Behörden hatten am Mittwoch ein Rettungsschiff der deutschen Hilfsorganisation „Jugend Rettet“ im Hafen von Lampedusa beschlagnahmt. Begründet wurde dies mit laufenden Ermittlungen über mögliche Beziehungen zwischen Hilfsorganisationen und Schleusern. „Jugend Rettet“ hat den umstrittenen Verhaltenskodex nicht unterzeichnet.
Leser*innenkommentare
A. Müllermilch
Ein Bundestagsgutachten kommt zu dem Ergebnis, Italien müsse Bootsflüchtlinge von deutschen Schiffen aufnnehmen und d sei nicht verpflichtet, diese Flüchtlinge dann nach d einreisen zu lassen???
Da würde ich doch gerne ein italienisches völkerrechtliches Gutachten sehen.
Regel 1 im Völkerrecht:
Nach der allgemein anerkannten Definition entsteht Völkergewohnheitsrecht durch eine übereinstimmende gemeinsame Rechtsüberzeugung (lat. opinio iuris sive necessitatis) der Rechtsgenossen – hier konkret der Völkerrechtssubjekte – und die allgemeine Übung (lat. consuetudo).
Gemeinsame Überzeugung ist also, dass Italien Bootsflüchtlinge aufnehmen muss und Deutschland nicht. Man sollte das den Italienern mal mitteilen.