: Engagement des BUND beim Netzrückkauf war legitim
Rekommunalisierung Der Einsatz des Umweltverbandes beim Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ war rechtens. Bundesfinanzhof segnet in letzter Instanz den Spendeneinsatz dafür ab
Das Verhalten der Hamburger Umweltorganisation BUND beim Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Versorgungsnetze in den Jahren 2011 bis 2013 war rechtens. Das hat jetzt in letzter Instanz der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden. Nach seiner Auffassung darf eine gemeinnützige Umweltorganisation „sich mit allgemeinpolitischen Themen befassen, sofern sie parteipolitisch neutral bleibt, sich an ihre satzungsmäßigen Ziele hält und die von der Körperschaft vertretenen Auffassungen objektiv und sachlich fundiert sind“, heißt es in der Pressemitteilung des BFH.
Damit sei klargestellt, dass „unser Engagement in der Volksinitiative ‚Unser Hamburg – Unser Netz‘ nicht gemeinnützigkeitsschädlich gewesen ist“, kommentiert der Hamburger BUND-Chef Manfred Braasch. Dadurch würden „die direkte Demokratie und das Engagement gemeinnütziger Vereine gestärkt“, so Braasch.
Im Juni 2011 hatte der damalige CDU-Abgeordnete Walter Scheuerl behauptet, der Einsatz des BUND für das Volksbegehren sei satzungswidrig und nicht gemeinnützig. Insbesondere schließe „die damit verbundene Beeinflussung der politischen Willensbildung die Gemeinnützigkeit aus“, so Scheuerl. Zudem würden durch diese Aktivitäten Spenden zweckentfremdet.
In der Folge hatte das Finanzamt Spendenquittungen des BUND nicht anerkannt. Diese seien nicht rechtmäßig, „weil die Unterstützung eines Volksbegehrens eine unzulässige politische Betätigung darstelle und der Umweltschutz durch ein Volksbegehren nicht unmittelbar gefördert werde“, so die Begründung. Diese Einschätzung war in erster Instanz vom Hamburger Finanzgericht bestätigt worden.
Am Ende eines verwickelten sechsjährigen Rechtsstreits durch die Instanzen weist der BFH nun ausdrücklich darauf hin, dass er diese Rechtsauffassungen über das zulässige Ausmaß des politischen Engagements gemeinnütziger Körperschaften, wie es Umweltverbände sind, nicht für überzeugend hält.
Denn das Finanzamt hatte es für „gemeinnützigkeitsschädlich“ gehalten, dass sich der BUND für das Volksbegehren zum Rückkauf der Energienetze in der Hansestadt eingesetzt hatte. Der BFH indes sieht in der Unterstützung dieser Initiative dagegen „durchaus eine mögliche Förderung des Umweltschutzes“. Sven-Michael Veit
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