: Linke kritisiert Husch-Husch im Bundestag
Gesetzgebung Wichtiges Thema, aber: Verbänden bleibe zu wenig Zeit, Stellung zu nehmen
Es ist nicht unüblich, dass sich InteressenvertreterInnen zeitnah zu brisanten oder kontrovers diskutierten Gesetzentwürfen äußern sollen. Das zeigt die Antwort der Regierung auf eine Frage der parlamentarischen Geschäftsführerin der Linksfraktion, Petra Sitte. Sie hatte sich nach den Fristen zu Gesetzentwürfen der Regierung erkundigt. Aus der Liste, die der taz vorliegt, geht hervor, dass Verbänden beim Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vier Tage Zeit blieben, ihre Sicht einzubringen. Ebenso kurz war die Frist beim Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Die Beteiligung von Verbänden an Gesetzgebungsverfahren ist gängige Praxis und soll, so eine Expertise des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, dem federführenden Ressort Gelegenheit geben, „die Interessen der Betroffenen zu berücksichtigen“. Fristen gibt es nicht. Sitte meint jedoch: „Eine Frist von mindestens zehn Werktagen sollte eingehalten werden, damit Verbände und NGOs ihr demokratisches Recht vollumfänglich wahrnehmen können.“ Sonst entstehe der Eindruck, auf die Meinung dieser außerparlamentarischen PartnerInnen werde kein Wert gelegt und Kritik im Vorhinein ausgeschlossen. Anna Lehmann
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