: Sonnenstrom für Mieter kommt
Energie Bundeskabinett bringt Gesetz auf den Weg. Kritik an Begrenzung
„Mit der Förderung von Mieterstrom beteiligen wir die Mieter direkt an der Energiewende“, sagte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries zur Begründung. Allerdings gibt es für die Förderung eine Reihe von Einschränkungen: Der Solarstrom muss unmittelbar im Gebäude verbraucht werden; die Forderung der Erneuerbaren-Branche nach einer sogenannten Quartiers-Lösung, bei der Strom auch an unmittelbare Nachbarn weitergegeben werden kann, lehnte die Regierung ab. Auch muss das Gebäude zu mindestens 40 Prozent zum Wohnen genutzt werden. Zudem ist die Förderung pro Jahr auf Anlagen mit einer Gesamtleistung von 500 Megawatt begrenzt.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft und Ökostromanbieter wie Lichtblick und Naturstrom, die schon vereinzelte Mieterstromanlagen betreiben, sehen das Gesetz im Grundsatz dennoch positiv. Kritik kam von den Grünen. „Wie so oft springt die Bundesregierung mit ihrem Mieterstromgesetz zu kurz“, kritisierte die energiepolitische Sprecherin Julia Verlinden. Vor allem die Begrenzung auf einzelne Gebäude sei problematisch. Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft lehnt den Entwurf ab; er fürchtet zusätzliche Kosten für die übrigen Stromkunden. Malte Kreutzfeldt
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