: CDU und AfD einig
Wahlrecht Beide Parteien lehnen Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger und besonders für Türken ab
CDU-Fraktionschef André Trepoll will rot-grüne Pläne für ein Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer auf kommunaler Ebene verhindern. „Denn es würde bedeuten, dass zum Beispiel türkische Staatsbürger die Bezirksversammlungen mitwählen können“, so Trepoll. Dann sei zu befürchten, „dass auch zukünftig Erdogan-Sympathisanten in den Bezirksversammlungen sitzen könnten“. Grund für seine Sorge ist, dass im rot-grünen Koalitionsvertrag eine solche Ausdehnung des Wahlrechts angedacht ist.
Auf Nachfrage räumte Trepoll ein, dass auch zum Beispiel hier lebende US-Amerikaner keine EU-Bürger seien und „nicht immer nur kluge“ Wahlentscheidungen träfen. Allerdings sei eine erfolgreiche Integration ein klares Bekenntnis zu Deutschland und zu seiner Werteordnung. „Das Wahlrecht muss am Ende des Integrationsprozesses stehen, nicht am Anfang.“
Zustimmung kommt von AfD-Fraktionschef Jörn Kruse. Das Wahlrecht dürften nur Bürger haben, „die sich zu unserer Gesellschaft bekennen, alles andere ist Multi-Kulti-Getue“. Das Wahlverhalten von in Deutschland lebenden Türken beim Erdogan-Referendum habe gezeigt, „dass viele von ihnen mit Kopf und Herz noch in Anatolien sind“.
Zudem legte Kruse am Mittwoch einen Vorschlag zur Vereinfachung des Hamburger Wahlrechts vor, der den Einfluss der Parteien auf die Kandidatenlisten wieder stärkt. Er sieht nur noch sieben bezirkliche Wahlkreise vor statt der aktuell 17, dazu sowohl Wahlkreislisten wie auch Landeslisten.
Je nach politischer Gewichtung kann der einen oder der anderen der Vorrang gegeben werden – ein weites Feld für parteipolitische Eingriffe. Der Antrag soll am nächsten Mittwoch in der Bürgerschaft beraten werden. smv
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