NPD-Verbot wurde abgelehnt: „Es fehlt an Gewicht“

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die NPD wird nicht verboten. Die Rechtsextremen tönen bereits: Nun werde man „durchstarten“.

Vier Richter am Bundesverfassungsgericht

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat sich gegen ein Verbot der NPD entschieden Foto: dpa

KARLSRUHE taz | Sie dürfen bleiben: Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstagmorgen ein Verbot der NPD abgelehnt. Die Rechtsextremen hätten zwar verfassungsfeindliche Ziele, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. „Es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt.“

Die Bundesländer hatten das NPD-Verbot 2013 beantragt, eine ganze Riege an Innenministern verfolgte das Urteil im Gerichtssaal. Für sie ist es eine herbe Schlappe. Denn die sieben Verfassungsrichter hatten keinen Zweifel: Sie fällten ihr Urteil einstimmig. Kein einziger Richter sah die Möglichkeit eines Verbots.

„Es steht außer Zweifel, dass die Antragsgegnerin nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anstrebt“, sagte Gerichtspräsident Voßkuhle. Sie strebe eine ethnisch definierte „Volksgemeinschaft“ an, ihre Politik „missachtet die Menschenwürde aller“. Sie ist, so Voßkuhle, „mit dem Demokratieprinzip unvereinbar“.

Allerdings: Die Gefahr für diese Demokratie durch die NPD sei nur „punktuell“. Die NPD habe es in den 50 Jahren ihrer Existenz nicht vermocht, sich in den Landesparlamenten festzusetzen. Nur 340 Kommunalmandate hält die Partei heute noch, dazu einen Sitz im Europaparlament. Damit ist für die Richter eine Aussicht auf eigene Mehrheiten ausgeschlossen.

Entzug der staatlichen Finanzierung

Auch außerhalb der Parlamente verfüge die NPD nur „über geringe Wirkkraft“, befand Voßkuhle. Dafür fehle ihr mit knapp 6.000 Mitgliedern schlicht das Personal. Und auch die vorgetragenen Gewaltdelikte von Parteifunktionären seien „Einzelfälle“ innerhalb der NPD, keine „Grundtendenz zur Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Absichten“.

All dies, resümierte Voßkuhle, rechtfertige nicht, das Parteiverbot „als schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats“ gegen die NPD einzusetzen. Die Verfassungsrichter gaben den Bundesländern aber einen Tipp: Andere Reaktionen, etwa der Entzug der staatlichen Finanzierung für die NPD, lägen im Ermessen der Gesetzgeber.

NPD-Bundeschef Frank Franz hatte sich schon kurz vor dem Urteil siegesgewiss gezeigt. „Wir werden definitiv nicht verboten“, sagte er. Nun werde man „wieder durchstarten“. Die Chancen dafür allerdings sind mau: Die NPD befindet sich in einer tiefen Krise, sie ist bundesweit in allen Umfragen nicht mehr messbar.

In der Bundesrepublik wurden überhaupt erst zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei und 1956 die KPD.

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