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Moorburg beschäftigt EU-Gericht

Fisch-Schredder

Seit dieser Woche steht Deutschland vor Gericht. Die EU-Kommission wirft deutschen Behörden vor, beim Genehmigungsverfahren für das Kohlekraftwerk Hamburg-Moorburg eine europäische Naturschutzrichtlinie nicht ausreichend beachtet zu haben. Am Donnerstag begann die mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Konkret geht es bei dem Vertragsverletzungsverfahren darum, dass die Stadt Hamburg aus Brüsseler Sicht die Durchlaufkühlung des Kraftwerks mit Wasser aus der Elbe erlaubte, ohne eine ordnungsgemäße Naturverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Problematisch daran ist, dass rund um das Kraftwerk Moorburg geschützte Fischarten wie Lachse und Schnäpel vorkommen und diese ins Kühlwasser geraten und getötet werden können.

Um die Tiere zu schützen, ließ Betreiber Vattenfall am Stauwehr in Geesthacht eine Fischtreppe bauen – eine Bedingung der Umweltbehörde. Nach Angaben des Konzerns funktioniert das Konzept. Monitoring-Daten aus dem ersten Jahr des Kraftwerksbetriebs zeigten, dass mehr Fische über die Fischtreppe ihre Laichgebiete erreicht hätten, als im Kühlsystem des Kohlekraftwerks Moorburg verendet seien.

Von März 2015 bis Februar 2016 wurden 654 tote oder verendende Fische in den Rechen am Kühlwasser-Einlass des Kraftwerks gefunden. 32.000 Fische stiegen auf.

Die EU-Kommission bezweifelt dennoch den Nutzen der Fischtreppe. Denn den Schaden begrenze sie nicht. Die Treppe komme bloß den Fischen zugute, die es eh am Kraftwerk vorbei bis Geesthacht geschafft hätten. rea/knö

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