: 57 Euro mehr im Monat
Geld Löhne, Rente, Pflege: Einiges ändert sich im neuen Jahr. Mindestlöhner, Demenzkranke und Besitzer einer alten Lebensversicherung haben Vorteile beim Geld
von Barbara Dribbusch
Wer gewinnt, wer verliert durch die Änderungen im kommenden Jahr? Das kommt drauf an – auf Einkommen, Steuer, Familienstatus.
Hartz-IV-BezieherInnen zum Beispiel können ab Januar mit einem etwas höheren Regelsatz rechnen. Für Alleinstehende gibt es einen Regelsatz von 409 Euro im Monat, also 5 Euro im Monat mehr. Wohnkosten kommen wie immer noch dazu. Die Regelsätze für das Sozialgeld für Kinder in Familien mit Hartz-IV-Bezug werden gleichfalls angehoben. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren wird der Regelsatz sogar um 21 Euro auf 291 Euro im Monat erhöht, dies liegt an neuen Berechnungen. Diese haben aber zur Folge, dass es für Kinder bis zu 6 Jahren weiterhin nur 337 Euro als Regelsatz gibt. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren bekommen mit 311 Euro auch nur 5 Euro mehr.
Wer zum Mindestlohn arbeitet, muss statt bisher 8,50 Euro die Stunde ab Januar 8,84 Euro erhalten. Die neue Lohnuntergrenze gilt ab Januar und klingt erst mal nach einem geringen Zuschlag. Auf eine Vollzeittätigkeit in einer 40-Stunden-Woche berechnet, kommt man dabei allerdings immerhin auf ein Lohnplus von 57 Euro im Monat.
Wer geringfügig beschäftigt ist und zum Mindestlohn ackert, muss darauf achten, dass der Monatslohn mit dem höheren Stundenentgelt nicht über die Minijob-Grenze von 450 Euro im Monat klettert. Wer über diese Grenze kommt, muss Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Diese sind allerdings in den unteren Verdienstgruppen gering. Will man die Sozialversicherungsfreiheit eines Minijobs behalten, muss man im Gegenzug zum höheren Stundenlohn die Arbeitszeit reduzieren.
Wer Familie hat, kann ab Januar mit höherem Kindergeld rechnen. Allerdings steigt es für das erste und zweite Kind nur um 2 auf 192 Euro. Für das dritte Kind bekommt man dann 198 Euro, für jedes weitere 223 Euro im Monat.
Das Kindergeld ist das Äquivalent für den Kinderfreibetrag in der Steuer, den gutverdienende SteuerzahlerInnen erhalten. Dieser erhöht sich im nächsten Jahr von 4.608 Euro auf 4.716 Euro, im Jahre 2018 dann auf 4.788 Euro. Der steuerliche Grundfreibetrag für Erwachsene erhöht sich 2017 um 170 Euro auf künftig 8.822 Euro im Jahr. Je mehr Steuern man zahlt, desto mehr profitiert man von den Freibeträgen. Das ist auch der Grund, warum Hochverdiener in absoluten Zahlen immer mehr von den höheren Freibeträgen profitieren als Niedrigverdiener an höherem Kindergeld bekommen.
Die Altersgrenze für die normale, abschlagsfreie Rente erhöht sich im nächsten Jahr wieder um einen Monat. Das heißt, wer im nächsten Jahr 65 Jahre und 6 Monate alt ist, darf in die reguläre Rente gehen. Das betrifft Versicherte, die 1952 geboren sind. Wer jünger ist, aber 45 Jahre lang gearbeitet hat, kann eine abschlagsfreie Rente künftig nur noch im Alter von mindestens 63 Jahren und 4 Monaten bekommen.
Bedeutende Änderungen gibt es für Pflegebedürftige, wenn ihnen eine sogenannte eingeschränkte Alltagskompetenz attestiert wird. Ab 1. Januar 2017 werden die bisherigen Pflegestufen in Pflegegrade überführt. Über die Einteilung entscheidet der Grad der Selbstständigkeit, wobei die Orientierung, das Gedächtnis, die Entscheidungsfähigkeit, aber auch das soziale Verhalten und die Fähigkeit zur Alltagsorganisation eine große Rolle spielen.
Die Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade erfolgt automatisch, wenn man bereits ein Pflegefall ist. Die bisherige Pflegestufe wird dabei zum nächsthöheren Pflegegrad. Wer eine eingeschränkte Alltagskompetenz hat, rutscht sogar in einen Pflegegrad zwei Stufen höher. Es gibt drei Pflegestufen, aber dann fünf Pflegegrade. Wer gleich zwei Stufen höher rutscht, also etwa von der Pflegestufe I in den Pflegegrad 3, kann erheblich mehr professionelle Pflegeleistungen der Sozialstationen in Anspruch nehmen in Höhe von zusätzlich 690 Euro im Monat.
Die automatische Höherstufung für „Altfälle“ kann dazu führen, dass es sich für manche Altersverwirrten beziehungsweise ihre Angehörigen lohnt, noch in diesem Jahr bei der Krankenkasse schnell einen formlosen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen. Denn dann werden sie noch nach dem alten System begutachtet, rutschen dann aber automatisch um zwei Grade höher in die neuen Pflegestufen.
Im neuen Jahr werden höhere Pflegeversicherungsbeiträge erforderlich. Der Beitrag steigt um 0,2 Prozent vom Brutto auf dann 2,55 Prozent des Einkommens (Kinderlose: 2,80 Prozent). Wer also 3.000 Euro brutto verdient, dem werden künftig 6 Euro mehr vom Lohn für die Pflegekasse abgezogen, die Hälfte davon aber als Arbeitgeberbeitrag.
Die Beitragsbemessungsgrenzen,also die Lohnobergrenzen, bis zu denen Beiträge für die Kranken- und Rentenversicherung abgezogen werden, steigen im Jahr 2017 entsprechend der Lohnentwicklung. Das bedeutet, dass beispielsweise alleinstehende ArbeitnehmerInnen in Westdeutschland, die 6.350 Euro brutto im Monat verdienen, künftig etwas mehr in die Rentenkasse einzahlen müssen. Im Osten gilt dies für Beschäftigte, die 5.700 Euro im Monat bekommen, auch für sie werden höhere Beiträge an die Rentenkasse fällig. Die Beitragsbemessungsgrenze wurde im Osten vergleichsweise stark angehoben, weil die Lohnentwicklung dort relativ positiv war.
Gut dran ist, wer noch über eine alte Lebensversicherung verfügt mit hohem Garantiezins von 4 Prozent. Zum 1. Januar wird der Garantiezins von zuletzt mageren 1,25 Prozent noch einmal auf 0,9 Prozent gesenkt. Da lohnt sich der Abschluss einer neuen Kapitallebensversicherung nicht mehr.
Erfreulich ist, dass vom 15. Juni 2017 an die Roaming-Gebühren für Mobilfunkkunden innerhalb der EU wegfallen sollen.
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