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Schnell ging’s

VG WORT Koalition einigt sich auf neue Autoren- und Verlegervergütung

Die Beziehungen von Urhebern und den Verwertern ihrer Werke werden neu geregelt. Der Bundestag verabschiedete am späten Donnerstagabend mit den Stimmen von Union und SPD das neue Urhebervertragsrecht. Die Bundesregierung will damit für eine gerechtere Bezahlung von Künstlern und Kreativen sorgen.

Eine Verwertungsgesellschaft nimmt die Rechte der Urheber überall dort wahr, wo die Kreativen mit dem Einzug ihrer Ansprüche überfordert wären. Die VG Wort sammelt zum Beispiel Einnahmen bei Bibliotheken, den Erstellern von Pressespiegeln sowie den Produzenten von Kopiergeräten. Verteilt werden die Gelder nach Plänen, die von der jeweiligen Branche selbst beschlossen werden. Bisher erhielten neben den Urhebern auch ihre Verlage jeweils einen Anteil an den Erlösen der Verwertungsgesellschaften. Das hat jedoch der Bundesgerichtshof im April für illegal erklärt. An den Einnahmen der VG Wort könnten nur die Autoren beteiligt werden.

Das neue Gesetz sieht nun wieder eine Beteiligung der Verwerter vor, wenn der einzelne Urheber der Beteiligung zustimmt. Neu geregelt wurde zudem der Anspruch der Verwerter, an der sogenannten Kopierabgabe beteiligt zu werden. Einmal pro Jahr sollen Urheber außerdem erfahren dürfen, wie ihre Werke genutzt und wie viel mit ihren Leistungen verdient wurde. Verlegerverbände hatten die Einführung des anlasslosen Auskunftsanspruchs stets abgelehnt, weil er aus ihrer Sicht erhebliche Bürokratiekosten schafft.

Die Opposition kritisierte die Reform als nicht weitgehend genug. Die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Renate Künast (Grüne), sagte bei der Debatte im Bundestag, dass Gesetz halte nicht, was es einmal versprochen habe. Der ursprüngliche Entwurf des Bundesjustizministeriums hatte weitreichendere Rechte für Urheber vorgesehen. Der Bundesrat muss die Reform noch billigen. CRA/epd

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