: Amnesty International klagt gegen Überwachung
GrundrechteKarlsruhe soll über Regeln für die Kommunikation mit dem Ausland entscheiden
Von strategischer Überwachung spricht man, wenn der BND anlasslos große Kommunikationsströme, etwa Telefonate, SMS, E-Mails oder Faxe, durchkämmt. Bei internationaler Kommunikation aus Deutschland ins Ausland und umgekehrt ist dies schon seit 1968 gesetzlich erlaubt. Dagegen darf innerdeutsche Kommunikation nicht strategisch überwacht werden. Auslands-Auslands-Kommunikationen überwacht der BND auch schon lange, allerdings hat er erst kürzlich hierfür eine gesetzliche Grundlage im BND-Gesetz erhalten.
Die Amnesty-Klage richtet sich nur gegen die Überwachung des Verkehrs zwischen Deutschland und dem Ausland, die im sogenannten G-10-Gesetz geregelt ist. Ursprünglich sollten damit Kriegsvorbereitungen des Ostblocks aufgedeckt werden. Seit 1994 steht aber der Kampf gegen Terrorismus und illegalen Rüstungshandel im Vordergrund. 1999 hat das Bundesverfassungsgericht die strategische Überwachung des internationalen Verkehrs weitgehend gebilligt. Amnesty will sie nun aber neu auf den Karlsruher Prüfstand stellen.
Möglich ist dies, weil Ende 2015 der Anwendungsbereich der strategischen Überwachung erneut ausgeweitet wurde, nun auch auf Cyberattacken und Hackerangriffe. Amnesty kann deshalb direkt gegen das Gesetz klagen.
Konkret greift der BND gewaltige Datenmengen an Kabelleitungen und aus dem Äther ab. Mit Hilfe von Suchbegriffen, sogenannten Selektoren, werden Nachrichten ausgefiltert, um sie näher zu prüfen. Im Bereich Terrorismus nutzte der BND 2014 knapp 1.000 Suchbegriffe, die meisten davon waren E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Damit wurden 14.694 Nachrichten ausgefiltert, die allermeisten davon waren SMS. Nach einer inhaltlichen Prüfung stellten sich im ganzen Jahr lediglich 63 Nachrichten als relevant heraus und wurden vom BND gespeichert.
„Das Bundesverfassungsgericht sollte die strategische Überwachung ganz neu bewerten“, argumentierte der Mainzer Rechtsprofessor Matthias Bäcker, der die 64-seitige Klage formuliert hat. „Heute spielt das Internet im Leben der Menschen eine ganz andere Rolle als 1999“, so Bäcker. „Eine anlasslose Kontrolle von Kommunikation lässt sich heute nicht mehr rechtfertigen.“
In der Klage wird auch thematisiert, dass das Grundrecht der Fernmeldefreiheit auch für Ausländer im Ausland gilt, was die Bundesregierung bisher bestreitet. Diese Grundsatzfrage wird bald auch bei Klagen gegen das novellierte BND-Gesetz eine zentrale Rolle spielen.
Neben der deutschen Sektion von Amnesty International klagen noch fünf Amnesty-Aktivisten als Privatpersonen, drei davon aus Deutschland und zwei aus den USA. „Sie müssen davon ausgehen, dass auch ihre Kommunikation vom BND gescannt wird“, erklärte Lena Rohrbach, die Amnesty-Beauftragte für digitale Menschenrechte.
Koordiniert wurde die Klage von der neu gegründeten Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). „Die GFF will durch Auswahl geeigneter Kläger die Verteidigung der Grundrechte effektivieren“, sagte der GFF-Vorsitzende Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin. Christian Rath
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