Die AfD entdeckt den Minderheitenschutz

Bürgerschaft Die Rechtspopulisten fühlen sich im Parlament unterdrückt und fordern deshalb mehr Mitspracherechte in der Bürgerschaft

Die AfD in der Bürgerschaft fühlt sich unterdrückt. Seit Beginn der Legislaturperiode vor 15 Monaten habe „kein einziger unserer Anträge die nötige Mehrheit gefunden, um in einen Ausschuss überwiesen zu werden“, klagt der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Alexander Wolf, am Montag. Das spiegele die „Arroganz der Macht“ der regierenden rot-grünen Koalition wider, unter der auch die anderen Oppositionsfraktionen CDU, FDP und Linke zu leiden hätten. „Wir werden regelmäßig abgebügelt“, sagt Fraktionschef Jörn Kruse.

Deshalb schlagen er und Wolf eine Stärkung der Rechte von Minderheiten vor. Nach dem Vorbild des niedersächsischen Landtags sollen künftig 20 Prozent der Abgeordneten ausreichen, um einen Antrag zur weiteren Debatte in einen Ausschuss zu überweisen.

Bisher entscheidet die einfache Mehrheit – zurzeit faktisch Rot-Grün. Zudem sollten die Abgeordneten mindestens 24 Stunden Zeit bekommen für die Beratung von Gesetzesvorlagen und Regierungserklärungen des Ersten Bürgermeisters. „Es geht nicht, dass so etwas kurzfristig durch die Sitzungen gepeitscht wird“, so Wolf. „Das macht eine faire und fundierte Auseinandersetzung sehr schwierig.“

Bis zur Sommerpause will die Bürgerschaft Vorschläge für eine Strukturreform ihrer Arbeit vorlegen. In Rede steht, eine regelmäßige Fragestunde an den Senat einzuführen, die Debatten im Plenum zu straffen und die Redezeit zu verkürzen.

Von der AfD seien „keine Vorschläge gekommen“, sagt der Fraktionsgeschäftsführer der grünen Fraktion, Farid Müller. „Dass die jetzt damit an die Öffentlichkeit gehen, wundert mich.“ Das habe Methode, glaubt eine andere Abgeordnete: „Erst arbeiten die nicht mit, und dann behaupten sie, sie würden entrechtet – widerlich.“ Sven-Michael Veit