: Korrekturen bei Hartz IV werden korrigiert
recht Getrennte Eltern müssen sich das Sozialgeld für ihre Kinder nun doch nicht mehr teilen
In dem neuen Entwurf fehlen sämtliche Passagen zu Hartz IV für Kinder von getrennten Eltern. Hier war vorgesehen gewesen, dass die Jobcenter fragen, bei welchem Elternteil das Kind tageweise ist. Dementsprechend sollten die Leistungen berechnet werden. Die Neuregelung hätte für viele Alleinerziehende eine Verschlechterung gebracht, hatten zahlreiche Sozialverbände gewarnt.
Neu aufgenommen wurde eine Klarstellung zur Zwangsverrentung von älteren Hartz-IV-BezieherInnen. Es soll nun doch keine Sanktionen geben, wenn Betroffene keine Unterlagen vorlegen, die für die zwangsweise Frühverrentung nötig sind. Hintergrund ist, dass jährlich Tausende Hartz-IV-Empfänger aufgefordert werden, vorzeitig mit 63 in Rente zu gehen, obwohl sie dabei Abschläge hinnehmen müssen.
Kommen Hartz-IV-BezieherInnen der Pflicht zur Vorlage von Unterlagen nicht nach, sollen die Jobcenter ihnen Leistungen entziehen, bis sie diesen Pflichten nachkommen. Neu ist nun die Feststellung: „Diese Regelung gilt nicht bei der Beantragung von vorgezogenen Altersrenten.“
Auch an anderen Stellen soll der Gesetzentwurf geändert werden – etwa hinsichtlich Ein-Euro-Jobs wie der Sauberhaltung von Parks. Hartz-IV-Beziehern dürfen solche Arbeitsgelegenheiten bisher binnen fünf Jahren nicht länger als 24 Monate zugewiesen werden. Künftig soll die Förderdauer für weitere 12 Monate verlängert werden können. „Hiervon sollen vorrangig ältere Personen und Leistungsberechtigte mit minderjährigen Kindern profitieren“, heißt es im Entwurf.
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