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Staat muss Terror anders überwachen

URTEIL Karlsruhe verlangt Änderungen am BKA-Gesetz

KARLSRUHE rtr | Die Kompetenzen des Bundeskriminalamts (BKA) zur Terrorbekämpfung widersprechen teilweise dem Grundgesetz, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zwar sind heimliche Überwachungen von Wohnungen, Computern und Telefongesprächen mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Eingriffe seien aber teils unverhältnismäßig und müssten begrenzt werden. Der Gesetzgeber muss die Vorschriften bis 2018 nachbessern. Das Urteil habe weit über das BKA-Gesetz hinaus Folgen, sagte Klägeranwalt Burkhard Hirsch (FDP). Ähnliche Regeln gebe es auch im Verfassungsschutzgesetz und in der Strafprozessordnung. „Das Gericht hat sich erneut bewährt als Hüterin des Rechtsstaats“, sagte Baum. Grünen-Politiker Christian Ströbele betonte, dass nun insbesondere der Kernbereich der privaten Lebensführung besser geschützt werden müsse: „Wir haben ein Recht auf Privatsphäre.“

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