AfDlerin wettert gegen Rundfunkbeitrag: Beatrix von Storch ganz aufgebracht

Die Landesvorsitzende der Berliner AfD will nach eigenen Angaben keinen Rundfunkbeitrag bezahlt haben. Ihr Konto sei gepfändet worden.

Eine Frau verzieht ihr Gesicht

Auf dem Landesparteitag Anfang April in Berlin: Beatrix von Storch Foto: dpa

BERLIN/CHEMNITZ taz/dpa | Die stellvertretende Bundessprecherin und Berliner Landesvorsitzende der Alternative für Deutschland (AfD), Beatrix von Storch, inszeniert sich als Opfer der Systems. Weil sie den Rundfunkbeitrag nicht gezahlt habe, sei ihr Konto gepfändet worden. Das bekundete sie im Online-Netzwerk Twitter. Zwar schreibt sie in ihrem Tweet von der „GEZ“, der Gebühreneinzugszentrale, die nur bis Ende 2012 existierte. Es ist aber davon auszugehen, dass sie den Rundfunkbeitrag meint.

Damit steht sie ganz im Kurs ihrer Partei. In ihrem Grundsatzprogramm spricht sich die AfD gegen eine verbindliche Gebührenregelung für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Und generell will sie die Anzahl der Öffentlich-Rechtlichen verringern.

Zuvor twitterte Storch „Freiheit für GEZ-Gefangene“ und retweetete einen Medienbericht, in dem es um die Geschichte einer 46-jährigen Frau aus Chemnitz ging, die wegen ihrer Verweigerungshaltung ins Gefängnis musste. Die Nachrichtenagentur dpa bestätigte den Fall: Der Aussage einer Sprecherin der Polizeiinspektion Bad Salzungen in Thüringen zufolge sei die 46-Jährige am 4. Februar verhaftet und ins Frauengefängnis nach Chemnitz gebracht worden.

Zuerst hatte die Welt am Sonntag berichtet, die vom ersten Fall dieser Art in Deutschland sprach. Demnach hatte die Frau aus dem thüringischen Geisa seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt, weil sie weder Fernseher noch Radio habe und das System zur Rundfunkfinanzierung für verfassungswidrig halte, erklärte sie in einem Interview mit der Welt am Sonntag. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Rundfunkbeitrag im März für verfassungsgemäß erklärt.

Zudem habe sich die Frau geweigert, eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensauskunft abzugeben. Daher sitzt die Frau seit Anfang Februar in Erzwingungshaft. Diese dauert laut Polizei maximal ein halbes Jahr. „In dieser Zeit muss sie die Vermögensauskunft abgeben oder Gebühren zahlen“, so die Polizeisprecherin. Wenn sie das nicht tut, wird sie zwar entlassen. „Aber das Verfahren geht weiter, sie kann dann wieder eingesperrt werden.“

Wie die Welt in einem späteren Beitrag berichtete, musste die Frau kein halbes Jahr warten. Sie wurde schon am Montag aus der Haft entlassen.

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