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Stören Meinungsäußerungen den Frieden?

widerstand Prozess um Antifa-Aktivisten, der Anschlag auf rechte Zeitung lobte, wird neu aufgerollt

BERLIN taz | Darf man einen längst verjährten Anschlag auf die rechte Wochenzeitung Junge Freiheit loben? Diese Frage wird das Gericht noch länger beschäftigen. Am Dienstag beschloss das Berliner Landgericht, ein diesbezügliches Verfahren noch einmal neu aufzurollen.

Im September 2015 war Bernd Langer, Antifa-Aktivist und Chronist der linken Bewegung, wegen Billigung einer Straftat und Störung des öffentlichen Friedens zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt worden (taz berichtete).

Er hatte 2014 in einem Interview mit der Tageszeitung Neues Deutschland, das sich um die Geschichte der autonomen Anti­fa­bewegung in der BRD drehte, auch einige Bemerkungen zu einen Anschlag auf die Druckerei der rechte Wochenzeitung Junge Freiheit aus dem Jahr 1994 gemacht.

„Wenn man liest, wie das bei denen reingehauen hat – die konnten ihre Zeitung fast zumachen –, war das eine Superaktion gewesen“, so Langer in dem Interview.

Das Verfahren hatte der ehemalige Generalbundesanwalt und langjährige Junge-Freiheit-Autor Alexander von Stahl ins Rollen gebracht. Auch die sächsische AfD hatte in einer Pressemitteilung das Interview als Beispiel für die Billigung linker Gewalt angeführt.

Zunächst sollte Langer eine Strafe von 3.000 Euro zahlen, die das Berliner Amtsgericht im September 2015 auf 500 Euro reduzierte. Dagegen legte Langer Berufung ein. Doch am 12. September wollte das Berliner Landgericht nicht über den Fall urteilen, weil ihr Informationen zu der Aktion gegen die Junge Freiheit fehlen. Daher beschloss das Gericht, beim nächsten Termin LKA-BeamtInnen aus Thüringen zu laden, die 1994 nach dem Anschlag auf die Junge Freiheit in Weimar ermittelten.

Langers Anwalt Sven Richwin hätte sich eine Einstellung des Verfahrens gewünscht, sieht aber die Hinzuziehung von ZeugInnen positiv. „Das Gericht wird sich mit unserer Argumention beschäftigen, dass mein Mandat mit dem Interview den öffentlichen Frieden schon deshalb nicht gestört haben kann, weil schon den meisten LeserInnen des Neuen Deutschland der Anschlag auf die Junge Freiheit nicht bekannt war“, erklärte der Anwalt gegenüber der taz.

Langer fordert weiterhin einen Freispruch. „Es muss nach mehr als zwanzig Jahren möglich sein, ohne Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen über die Aktion zu diskutieren“, betonte er. Peter Nowak

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