: Haftstrafen für Brandstifter
URTEIL Nach Anschlag auf Asylheim: Richter vergleicht Täter mit "SA-Trupps"
Er sehe drei Mordmerkmale als erfüllt an, sagte des Vorsitzende Richter, an die Verurteilten gewandt. „Sie handelten aus niederen Beweggründen, heimtückisch und mit einer gemeingefährlichen Waffe.“ Er verglich sie mit „marodierenden SA-Trupps“, die bei Terrorakten 1938 Geschäfte in Brand gesetzt und Tote und Verletzte billigend in Kauf genommen hätten: „Das ist die Reihe, in die Sie mit Ihrer Tat treten.“
▶Inland
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