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Unbegrenzt gespeichert

Datenschutz Wer „gewaltbereite Fußballfans“ speichert, muss diese Daten auch wieder löschen, finden Hamburgs Piraten

Nicht nur, dass Hamburgs Polizei ihre Existenz lange geleugnet hat: Die Datensammlung „Gruppen- und Szenegewalt“ ist schlicht „illegal“ –wenn es nach der örtlichen Piratenpartei geht. Denn für die elektronische Akte, in der rund 1.600 potentielle Gewalttäter gelistet sind, aber auch 600 ihrer „Kontakt- und Begleitpersonen“, gibt es keine Höchstspeicherdauer. Auf eine Anfrage der Linksfraktion, welche „Löschungsfristen“ für die da gesammelten persönlichen Daten gelten, hat der Senat jetzt geantwortet: „keine“.

„Eine solche unbefristete Speicherung persönlicher Daten unbescholtener Bürger ist inakzeptabel und illegal“, moniert nun Hamburgs Piratenchef Thomas Michel und verweist auf das zuständige Hamburger „Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei“: Das enthält die eindeutige Vorgabe, dass die „Speicherungsdauer ... personenbezogener Daten von Kontakt- und Begleitpersonen ... drei Jahre nicht überschreiten“ dürfe. Darauf, sagt Michel, hätten „auch Fußballfans“ Anspruch.

Der Sprecher der Hamburger Innenbehörde, Frank Reschreiter, betont, es sei alles mit dem Datenschutzbeauftragten abgesprochen. Polizeisprecher Holger Vehren bestätigt, dass die Voraussetzung für die Speicherung von Personen „jährlich überprüft werde“. Die Frage nach einer Höchstspeicherdauer von drei Jahren konnte die Rechtsabteilung gestern aber „leider nicht aufklären“. MAC

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