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Organskandal soll neu verhandelt werden

PROZESS Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Revision im Verfahren um manipulierte Organvergaben beantragt. Sie beschuldigt freigesprochenen Chefarzt des versuchten Totschlags

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig strebt eine Neuauflage des Prozesses um den Transplantationsskandal in der Göttinger Universitätsmedizin an. Für den Antrag auf Revision beim Bundesgerichtshof sei jetzt die Begründung vorgelegt worden, sagte Sprecherin Birgit Seel am Montag. Auf rund 30 Seiten habe die Staatsanwaltschaft dem Bundesgerichtshof (BGH) dargelegt, warum die rechtliche Bewertung der festgestellten Tatbestände ihrer Ansicht nach fehlerhaft ist.

Das Landgericht Göttingen hatte dem früheren Leiter der Göttinger Transplantationsmedizin im Mai dieses Jahres zwar bescheinigt, er habe verwerfliche Manipulationen medizinischer Daten vorgenommen, um eine schnellere Zuteilung von Organen für seine Patienten zu bewirken. Wegen der damaligen Rechtslage sahen die Richter aber keine Strafbarkeit.

Die Staatsanwaltschaft dagegen hatte acht Jahre Haft und ein Berufsverbot gefordert. Sie sieht im Verhalten des Arztes versuchten Totschlag, weil andere schwerkranke Patienten durch die Manipulationen auf der Warteliste nach hinten gerutscht seien und deshalb möglicherweise kein lebensrettendes Organ bekommen hätten. „Das Thema muss jetzt ein für alle Mal obergerichtlich geklärt werden“, sagte Seel.

Wegen der langen Prozessdauer von fast zwei Jahren hatte das Landgericht das mehrere hundert Seiten starke schriftliche Urteil erst vier Monate nach der mündlichen Urteilsverkündung vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb ebenfalls entsprechend mehr Zeit, um ihre Revision zu begründen.

Die Göttinger Affäre hatte dazu beigetragen, dass die Zahl der Spenderorgane in Deutschland zurückging.  (dpa)

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