: Populisten auf dem Rechtsweg
Asylrecht AfD-Fraktion will Sitz in der Härtefallkommission der Bürgerschaft notfalls einklagen
Wenn die „Alternative für Deutschland“ heut einmal mehr versuchen wird, einen der Ihren in die Härtefallkommission der Bürgerschaft wählen zu lassen, ist das der inzwischen achte Anlauf: Fünf AfD-Kandidaten erhielten in den bisherigen sieben Wahlgängen keine Mehrheit. Das aber sei „verfassungswidrig“, sagt der Abgeordnete und Rechtsanwalt Alexander Wolf.
Ein Gutachten des Juristen Dietrich Murswiek von der Universität Freiburg, das die AfD gestern vorstellte, untermauert diese Auffassung: Demnach hat die AfD –wie alle anderen Fraktionen der Bürgerschaft auch –das Recht, einen Vertreter in das parlamentarische Gnadengremium zu entsenden, das abgelehnten Asylbewerbern aus humanitären Gründen ein Bleiberecht zuerkennen kann.
„Wir sind eine demokratisch gewählte Partei“, so Fraktionschef Jörn Kruse, „und haben deshalb einen Anspruch auf einen Platz in dieser Kommission.“ Es handele sich um „verfassungsrechtlich garantierte Minderheitenrechte“, sagt Wolf, und die dürfe die Mehrheit im Parlament nicht nach belieben missachten. Deshalb will die AfD nun auf der Basis der Murswiek-Expertise das klärende Gespräch suchen. „Noch hoffen wir, dass die Einsicht der anderen Fraktionen dazu führen wird, dass wir eine Lösung finden werden, die nicht vor Gericht stattfindet“, hofft Kruse. Wenn nicht, bliebe nur noch die Klage vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht als „ultima ratio“, so Wolf.
Klage nur zur Not
Dass die AfD das Recht hat, einen Vertreter in die Kommission zu entsenden, ist unstrittig. Nur hat ihren Kandidaten bislang nie eine Mehrheit der Abgeordneten zugestimmt. Weil das in geheimer Wahl und ohne Aussprache geschah, ist nicht bekannt, wer warum gegen die rechtspopulistischen Abgeordneten votierte. Hinter vorgehaltener Hand geben Abgeordnete aller anderen Parteien zu, dass sie keine AfD-Hardliner in dem Gnadengremium wollen.
Murswiek schlägt in seinem Gutachten vor, die Mitglieder der Kommission künftig en bloc zu wählen: Dann könnte die Bürgerschaft nur alle Kandidaten wählen –oder ablehnen. Alternativ könnte jeder Fraktion ein Bestellungsrecht zuerkannt werden, eine Wahl durch die Bürgerschaft würde dann entfallen.
Ist darüber in der Bürgerschaft keine Einigung zu erzielen, liegt das letzte Wort beim Landesverfassungsgericht. SVEN-MICHAEL VEIT
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