: Wilko Zicht im Visier
kneipennazis Gegen grünen Innenpolitiker Wilko Zicht will die Staatsanwaltschaft ermitteln
Um gegen den Abgeordneten Wilko Zicht (Grüne) ermitteln zu dürfen, hat die Staatsanwaltschaft die Aufhebung seiner Immunität beantragt. Konstruiert worden ist der Anfangsverdacht der Nötigung: Tatsächlich hatte Fan-Aktivist Zicht nach Informationen der taz versucht, zwischen politisch links verorteten Ultras und der Wirtin der Stadion-nahen Kneipe „Verdener Eck“ zu vermitteln.
Die Pächterin ist neu in Peterswerder. Es kursierte das Gerücht, sie hätte das Lokal übernommen, ohne zu wissen, dass es der gewaltbereiten Neonazi- und Hooliganszene bei Heimspielen als Basislager dient. Nach der Bundesliga-Partie Werder gegen den HSV im April hatten sich gewaltbereite links- und rechtsradikale Fußballfans dann rund um die Kneipe eine Schlacht geliefert, bei der ein Ultra verhaftet wurde.
Vermutlich im Zusammenhang mit den Vorfällen beim Derby wurde das Verdener Eck im August Ziel eines Anschlags: „Keine Kneipe für Nazis“ malten Unbekannte an die Wand. Die Wirtin wandte sich, offenbar beraten von Zicht, an die Medien – und behauptete, sie werde dafür sorgen, dass ihr Lokal künftig „kein Platz für Nazis“ sei, „notfalls mit Hilfe der Polizei“. Oft war dieser Zeitungsartikel in Ultra-Kreisen geteilt und getwittert worden: „Jetzt haben die rechten Schlägertrupps erstmal keinen Stützpunkt in Stadionnähe mehr“, postete Zicht.
Ihren Angaben bei der Polizei zufolge wäre die Wirtin zur Verlautbarung jedoch genötigt worden – von Zicht. Das wollen die Ermittler nun klären. Immerhin scheint es der Wirtin ja wirklich fern zu liegen, sich von Rechtsextremen zu distanzieren. So outet sie sich auf Facebook als Anhängerin des Sängers Hannes Ostendorf, dessen Band „Kategorie C“ laut Verfassungsschutz ein „Bindeglied der Hooligan- und der rechtsextremistischen Szene“ bildet. Über die Aufhebung der Immunität entscheidet der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bürgerschaft wohl am Mittwoch, die Zustimmung gilt als sicher. bes
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