Innenminister für Einreiseverbote: Armutseinwanderer sollen weg

Die Bundesregierung will jetzt schärfer gegen illegal Beschäftigte aus Bulgarien und Rumänien vorgehen. Geht es nach Innenminister Friedrich, werden sie abgeschoben.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zeigt Härte. Bild: dpa

LUXEMBURG dpa | Die Bundesregierung will illegale Armutseinwanderer aus Rumänien und Bulgarien künftig verstärkt ausweisen und Einreiseverbote verhängen. Das kündigte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am Freitag bei einem Treffen der EU-Innenminister in Luxemburg an. Wer hier illegal tätig sei, egal wie, soll bitte wieder dahin zurück, wo er herkommt, sagte Friedrich. Die Polizei könne dies kontrollieren.

„Wenn die dann irgendwo aufgegriffen werden, dann kann man ohne großes Federlesen sie wieder rausschmeißen.“ Damit soll der Missbrauch der Sozialsysteme verhindert werden.

Der CSU-Politiker sagte, zudem wolle er die Möglichkeit schaffen, Einreisesperren zu verhängen, „damit sie am nächsten Tag nicht wiederkommen können“. Die EU-Kommission habe Deutschland mitgeteilt, dass solche Sanktionen beim Missbrauch von Sozialleistungen nach europäischem Recht erlaubt seien. „Das müssen wir entsprechend auch machen“, sagte der Innenminister.

Die Zahl der Armutseinwanderer aus Rumänien und Bulgarien nach Deutschland ist in jüngster Zeit stark gestiegen, die meisten davon sind Roma. Viele Kommunen klagen über den Zuzug und damit verbundene Kosten.

Der Deutsche Städtetag hatte jüngst vor einer Gefährdung des sozialen Friedens in den Städten gewarnt. Der Vorwurf lautet, dass diese EU-Bürger die Freizügigkeit der Union ausnutzen, um in einem anderen Mitgliedsland Sozialleistungen zu beantragen.

Genaue Zahlen hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht. Die EU-Kommission verlangt konkrete Belege für Schwierigkeiten. „Wir haben noch keinerlei Zahlen oder Beispiele dazu erhalten, die aber notwendig wären, um zu zeigen, was genau das Problem ist“, kritisierte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström. Sie mahnte jedoch: „Die Freizügigkeit der EU-Bürger steht nicht zur Debatte.“

„Hände gebunden“

Friedrich hatte bereits im April mit den Innenministern aus Großbritannien, Österreich und den Niederlanden von der EU mehr Sanktionsmöglichkeiten gefordert. Beim Versuch, auf den Missbrauch von Sozialsystemen zu reagieren, seien den Behörden die Hände gebunden, beklagten die vier Minister in einem gemeinsamen Brief an die EU. Dänemark hat sich laut Friedrich inzwischen angeschlossen.

Die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2004 erlaubt einem Staat, die Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht anderer EU-Bürger „aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit“ zu beschränken (Artikel 27). Sanktionen gegen Betrüger sind somit zugelassen, allerdings bleiben die Details unklar.

Die vier Länder, darunter Deutschland, hatten daher die EU-Kommission um Klärung gebeten. Es dürfe Neuankömmlingen auch nicht mehr gestattet werden, Sozialleistungen eines Landes zu beziehen, in dem sie zuvor nicht gearbeitet und Steuern gezahlt haben.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.