CDU/CSU zur Datenspeicherung: Kein Verrat am Vorrat

Rückt die Union von der Vorratsdatenspeicherung ab? Der CDU-Generalsekretär dementiert einen entsprechenden Bericht als „Ente“. Die CSU schweigt.

Was passiert hier? Vorratsdatenspeicherung? Oder hat das etwas mit Mindestspeicherfristen zu tun? Bild: dpa

EISENACH taz | Rückt die Union von der Vorratsdatenspeicherung ab? CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe dementierte einen entsprechenden Bericht von Spiegel Online. „Das ist eine Ente“, sagt er der Nachrichtenagentug dpa.

Spiegel Online hatte am Freitagmorgen gemeldet „CDU und CSU geben Vorratsdatenspeicherung auf“. Gestützt wurde der Aufsehen erregende Bericht im wesentlichen auf zwei Aspekte. Zum einen habe die Unionsspitze den Begriff „Vorratsdatenspeicherung“ kurzfristig aus dem Wahlprogramm gestrichen und durch „Mindestspeicherfristen“ ersetzt.

In der Sache ist damit aber das gleiche gemeint: Telefon- und Internetfirmen sollen die Verbindungsdaten ihrer Kunden sechs Monate lang speichern und bei Bedarf der Polizei herausgeben. Die Union versucht schon seit Jahren den unpopulären Begriff „Vorratsdatenspeicherung“ zu ersetzen. Im Wahlprogramm wird aber weiterhin gefordert, die entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen.

Interessanter ist der Hinweis, dass der CSU-Parteivorsitzende und bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer inzwischen auch inhaltlich von der Vorratsdatenspeicherung abgerückt sei. Die von Spiegel Online präsentierte Beweisführung ist allerdings dünn: So habe Seehofer bei einem Festakt zu '150 Jahre Liberalismus in Bayern' Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gelobt und dabei ihren Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung hervor gehoben.

„Das ist eine liberale Grundhaltung, die mir Respekt abnötigt“, habe Seehofer gesagt. Und dann fügt Spiegel Online ohne jeden Beleg den entscheidenden Satz hinzu: „Jetzt ist es auch seine.“ Man kann den kurzen Satz wohl nur so verstehen: jetzt sei der Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung auch Seehofers Grundhaltung.

CSU-Parteizentrale: „Kein Kommentar“

Stimmt das? Nachfragen der taz blieben ergebnislos. Die CSU-Parteizentrale in München will zu dem Bericht ausdrücklich „keinen Kommentar“ abgeben und die bayerische Staatskanzlei sieht „keinen Anlass“, Stellung zu nehmen. Immerhin gibt es aus Bayern auch kein Dementi. Vielleicht müssen Seehofers Leute aber erst einmal herausfinden, was der oft unberechenbare CSU-Politiker dem Spiegel-Journalisten überhaupt gesagt hat.

Spiegel Online änderte am Freitag die Überschrift des Textes mehrfach. Aus „CDU und CSU geben Vorratsdatenspeicherung auf“ wurde „Union benennt Vorratsdatenspeicherung um“. Das schien dann aber auch wieder zu schwach zu sein, so dass später getitelt wurde: „Union rückt von Vorratsdatenspeicherung ab“.

Die Vorratsdatenspeicherung gerät nicht nur wegen des NSA-Datensammelskandals wieder verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit. Nächsten Dienstag wird auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die umstrittene EU-Richtlinie verhandeln. Der irische High Court und der österreichische Verfassungsgerichtshof haben die Frage vorgelegt, ob die EU-Richtlinie gegen EU-Grundrechte verstößt. Wenn der EuGH die Richtlinie kassiert, müsste Deutschland sie auch nicht umsetzen. Dann würde auch das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland eingestellt.

In Deutschland war die Vorratsdatenspeicherung zunächst eingeführt worden. Das Bundesverfassungsgericht kippte jedoch Anfang 2010 das deutsche Umsetzungsgesetz und forderte einen besseren Schutz der zwangsgespeicherten Daten. Seither blockiert Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die sie für unverhältnismäßig hält.

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