Vorratsdatenspeicherung in Österreich: „Bedenken sehr ernst genommen“
Zwei der EuGH-Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung kamen aus Österreich. Grünen-Abgeordnete Albert Steinhauser erzählt über die Debatte in Wien.
taz: Herr Steinhauser, der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Eine der beiden Vorlagen stammt aus Österreich. Wie kam es dazu?
Albert Steinhauser: In Österreich gab es 2012 eine Massenklage von über 11.000 Personen gegen die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht. Diese Klage ging vom österreichischen AK-Vorrat aus und von mir als Justizsprecher der Grünen. Im Dezember 2012 hat dann der Verfassungsgerichtshof in Wien beschlossen, den Fall beim EuGH in Luxemburg vorzulegen.
Als neutrale Anfrage oder mit einer klaren Tendenz?
Mit einer deutlich kritischen Tendenz. Die Richter haben Grundrechtsbedenken gegen eine anlasslose Datenspeicherung sehr ernst genommen.
Gibt es derzeit keine Vorratsdatenspeicherung in Österreich?
Das wäre schön. Aber der Verfassungsgerichtshof in Österreich kann – anders als das deutsche Bundesverfassungsgericht – keine einstweiligen Anordnungen erlassen. Deshalb konnte er auch die Vorratsdatenspeicherung nicht vorläufig aussetzen.
,41 Jahre. Sitzt für die Grünen im österreichischen Bundesparlament. Er ist rechtspolitischer Sprecher seiner Fraktion.
In Österreich gab es eine zweite Klage. Wer steckt dahinter?
Diese Klage wurde unter dem rechtspopulistischen Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler eingereicht, der inzwischen allerdings abgewählt ist.
Die Rechten haben gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt?
Ja. Im Bundesparlament hat die gesamte Opposition gegen die Vorratsdatenspeicherung gestimmt, auch die rechtspopulistischen Parteien FPÖ und BZÖ. Nur die Sozialdemokraten und die Konservativen von der ÖVP waren für das Gesetz.
Die Vorratsdatenspeicherung ist in Österreich auch erst sehr spät eingeführt worden.
Ja. Die zuständige sozialdemokratische Ministerin, Doris Bures, hat die Einführung ohne jede Eile betrieben. Nach einer Klage der EU-Kommission wurde Österreich 2010 aber vom EuGH verurteilt. Seit April 2012 ist die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Inzwischen ist es um das Thema aber recht ruhig geworden.
Wie diskutiert Österreich über die Snowden-Enthüllungen?
Die NSA-Bespitzelung hat viel Empörung ausgelöst. Leider ist es bisher noch nicht gelungen, dies mit der Vorratsdatenspeicherung zu verbinden.
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