Ein Notfall und seine Folgen: Ungelöste Fragen

Das Verfahren um den Tod eines Flüchtlingskindes nach dem Besuch einer Klinik ist eingestellt worden. Dennoch fordern Anwalt und Flüchtlingsrat Veränderungen.

Wird für den Umgang in der Notfallaufnahme kritisiert: das Kinderkrankenhaus Auf der Bult Bild: DPA

HAMBURG taz | Nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover das Verfahren um den Tod des Flüchtlingsbabys Joshua eingestellt hat, kritisiert der Anwalt der Mutter, Matthias Waldraff, das Kinderkrankenhaus Auf der Bult. Dort war die aus Ghana stammende Mutter, Vida M., im April mit dem vier Wochen alten Kind in die Notfallambulanz gekommen.

Ihrer Darstellung zufolge hat man sie dort abgewiesen, weil ein Krankenschein für das Kind fehlte. Der Klinik zufolge verließ sie die Notfallaufnahme nach rund 15 Minuten und suchte dann eine Kinderärztin auf. Diese rief sofort einen Notarztwagen, doch bei der Rückkehr in die Kinderklinik konnte nur noch der Tod des Jungen festgestellt werden. Laut Obduktionsbericht ist er an einer virusbedingten Lungenentzündung gestorben. Da die Rechtsmediziner nicht ausschließen, dass das Kind bereits beim Besuch in der Notfallaufnahme nicht mehr gelebt hat, ist nicht mehr festzustellen, ob die Klinikmitarbeiter gegen Strafrecht verstoßen haben.

Der Ärztliche Direktor der Kinderklinik, Thomas Beushausen, hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Vida M. habe einen Berechtigungsschein des Sozialamts vorgelegt, der die Kostenübernahme garantiere. „Unabhängig davon, dass generell in unserer Klinik keine Kinder abgewiesen werden, gab es auch insoweit keinen Grund, das Kind nicht zu behandeln.“

Anwalt Waldraff verweist darauf, dass laut Ermittlungsakten zwei Krankenschwestern erklärt hätten, eine britische Militärbeauftragte habe Vida M. weggeschickt. Diese so genannten Hospital Liason Officer dolmetschen für britische Militärangehörige, die in die Klinik kommen. Man hatte Vida M. zunächst irrtümlich zu diesem Kreis gezählt.

Auch diese Darstellung weist die Klinik zurück. Eine Mitarbeiterin habe die Mutter zurück zum Servicetresen gebracht, wo sie sich in die Warteschlange hätte einreihen sollen. Auch die Kritik, dass kein ärztlicher Mitarbeiter das Kind direkt in Augenschein genommen habe, weist er zurück. Bei allen Patienten, die nicht per Notarztwagen kämen, würden zunächst die persönlichen Daten erhoben. Anschließend würden die Kinder behandelt, die Reihenfolge entscheide sich nach der Schwere der Erkrankung.

Waldraff fordert dennoch einen Neuordnung der Abläufe. „Es kann nicht sein, dass es primär davon abhängt, ob eine Mutter Druck macht“, sagt er. Auch Kai Weber vom niedersächsischen Flüchtlingsrat hält das Verfahren in der Klinik für „verbesserungswürdig“. Er kennt Klagen über die Behandlung vor Ort und lange Wartezeiten sowohl von Flüchtlingen als auch von deutschen Eltern.

Ob Vida M. als Flüchtling benachteiligt worden sei, sei jedoch schwer feststellbar. Sie selbst habe die Kontaktaufnahme des Flüchtlingsrats bislang zurückgewiesen. Das liege jedoch nicht an einem Exklusiv-Vertrag mit der Bild-Zeitung, sagt Waldraff – ein solcher existiere nicht. Vida M. sei angesichts des Todes des Kindes nicht in der Verfassung dazu gewesen.

Für die niedersächsischen Grünen war der Tod des Kindes Anlass für eine andere Krankenversorgung für Flüchtlinge. Diese sollten wie in Bremen und Hamburg eine Krankenkassenkarte erhalten. Bislang müssen sie in Niedersachsen für jede Anschlussbehandlung einen neuen Krankenschein einholen.

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